Rosenheim – Die Stadt Rosenheim informiert: Ab Montag, 16. Februar 2026, können Bürger prüfen, ob ihre Daten im Wählerverzeichnis korrekt sind. Für die am 8. März 2026 stattfindende Kommunalwahl dürfen nur Personen abstimmen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Jeder eingetragene Stimmberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten eingetragen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlgebiet aufhalten, vor dem gesetzlichen Stichtag (8. Januar 2026) in Rosenheim eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wählerverzeichnis steht für die Einsichtnahme von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar 2026 bereit. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten prüfen. Wer Unstimmigkeiten feststellt, kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, 83022 Rosenheim, Beschwerde einlegen.
Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) ist die Beantragung bis Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
Wahlberechtigte, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich beim Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, Tel.: 365-1364, zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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