Rosenheim – Ab der kommenden Woche (KW 05) werden in der Stadt Rosenheim die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim kann man vom 3. bis 7. Februar bekommen.
Eine Wahlbenachrichtigung erhält jede in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Für die am 23. Februar stattfindende Bundestagswahl kann nur diejenige Person ihr Wahlrecht ausüben, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird in der Zeit von Montag, 3.bis Freitag, 7. Februar zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rosenheim Beschwerde erheben. Einsicht und Beschwerde sind im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a möglich.
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Staatsangehörigen eingetragen, die am Wahltag unter anderem das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich grundsätzlich seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet aufhalten und vor dem gesetzlichen Stichtag (12.1.2024) in Rosenheim eine Wohnung bezogen haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen die sich vom gesetzlichen Stichtag zum Anlegen des Wählerverzeichnisses bis zum 2. Februar in Rosenheim mit Hauptwohnsitz anmelden, haben die Möglichkeit, sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Briefwahl
Die Stimmabgabe ist auch mit Briefwahl möglich. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde / Stadt einen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht fernmündlichen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de beantragt werden. Mit dem Smartphone gelingt dies am schnellsten mit dem aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Für den Online-Antrag benötigt man nur die Wahlbenachrichtigung. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, Tel. 365-1364 in Verbindung zu setzen.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar von der Stadt Rosenheim versandt, weil die Stimmzettel erst zu diesem Datum erwartet werden. Vom 10. bis 21. Februar wird die Ausgabe der Briefwahlunterlang in der Turnhalle des Sebastian-Finsterwalder-Gymnasiums, Am Nörreut 18 erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


0 Kommentare