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Rosenheim wählt richtig – Teil 4: „Klassische“ Fehler vermeiden

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Februar 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Rosenheim – Teil 4 unserer Serie zum bayerischen Kommunalwahlrecht zeigt dir, worauf du am Wahltag besonders achten solltest. Wer seine Stimme gültig abgeben will, sollte diese klassischen Fehler kennen – von zu vielen Kreuzen über unklare Markierungen bis hin zum falschen Umschlag bei der Briefwahl. Mit diesen Tipps stellst du sicher, dass deine Stimme wirklich zählt.

Denk bei der Wahl an den Film „Das Leben des Brian“

Die meisten Menschen haben den Filmklassiker „Das Leben des Brian“ schon gesehen. Er hilft auch bei der Kommunalwahl – denn eine Regel gilt ähnlich: „Jeder nur ein Kreuz“ – pro Stimmzettel versteht sich.

Wenn du sicher gehen willst, keinen ungültigen Stimmzettel abzugeben, solltest du als erstes eine (!) bevorzugte Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. Damit ist der Zettel sehr wahrscheinlich sicher.

Diese „klassischen“ Fehler solltest du vermeiden

Die „Stimmen-Inflation“ – zu viele Kreuze
Der häufigste Grund für ungültige Stimmzettel ist die Überschreitung der Stimmenanzahl. Jeder Wähler hat genau so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind – in kleinen Gemeinden oft 12 oder 16, in großen Städten wie München bis zu 80. Im Rosenheimer Stadtrat sind es 44 Stimmen, im Landkreis 70.

Machst du ein Kreuz zu viel, wird der gesamte Zettel ungültig. Wahlhelfer dürfen nicht raten, welche Kreuze dir wichtiger waren – der Zettel zählt als „nicht auswertbar“. Tipp: Das Listenkreuz oben auf dem Bogen dient als Sicherheitsnetz. Wenn du zusätzlich Einzelstimmen verteilst, zähle genau mit oder kreuze die Liste deiner bevorzugten Partei an. Das System rechnet dann automatisch die noch verfügbaren Stimmen der Liste zu.

Das „Mathe-Problem“ beim Kumulieren
In Bayern darfst du Kandidaten „häufeln“ – bis zu drei Stimmen pro Person. Ein häufiger Fehler: Viele glauben, sie könnten unendlich viele Stimmen vergeben. Schreibst du eine „4“ oder „5“, riskierst du Verwirrung. Zwar werden maximal drei Stimmen gezählt, doch bei unklaren Streichungen kann der gesamte Zettel ungültig werden, wenn dein Wille nicht mehr eindeutig erkennbar ist.

Unklare Markierungen und Kommentare
Ein Stimmzettel ist kein Chatverlauf. Handschriftliche Anmerkungen, Smileys oder Beleidigungen führen laut Wahlordnung unweigerlich zur Ungültigkeit. Nur Kreuze, Zahlen (1, 2 oder 3) und deutliche Streichungen sind erlaubt. Zusätze, die deine Identität verraten, dürfen nicht vorhanden sein.

Die „Verwechslungsgefahr“ der Zettel
Bei Kommunalwahlen werden meist mehrere Wahlen gleichzeitig durchgeführt: Bürgermeister, Landrat, Gemeinderat und Kreistag. Die Zettel haben unterschiedliche Farben. Ein seltener, aber vorkommender Fehler ist das Vertauschen der Kuverts. Wichtig: Die Regeln für die Bürgermeisterwahl (nur eine Stimme) unterscheiden sich von der Ratswahl (viele Stimmen). Wer hier „panaschiert“, riskiert einen ungültigen Wahlzettel.

Ruhe bewahren – so geht’s richtig

Die goldene Regel: Lass dir Zeit. Setze zuerst das Listenkreuz, dann gezielt Einzelstimmen. Nur so stellst du sicher, dass deine Stimmen gezählt werden.

Bei der Briefwahl

Der „vergessene“ Wahlschein
Klassiker unter den Fehlern: fehlender oder nicht unterschriebener Wahlschein. Ein Wahlbrief besteht aus Stimmzettel im kleinen Umschlag und dem Wahlschein. Ohne deine eigenhändige Unterschrift ist der Wahlbrief ungültig.

Das „falsche Kuvert“ – Privatsphäre missachtet
Der Stimmzettel gehört in den inneren, kleinen Umschlag, der verschlossen wird, und zusammen mit dem Wahlschein in den großen roten Wahlbriefumschlag. Ein loser Stimmzettel neben dem Wahlschein verletzt das Wahlgeheimnis – die Stimmen zählen nicht.

Mehrere Wähler, ein Brief?
Pro Person muss ein eigener roter Wahlbrief abgeschickt werden. Werden mehrere Wahlscheine in einem Umschlag geschickt, kann das zur Ungültigkeit aller Stimmen führen.

Die Zeitfalle: Postweg nicht unterschätzen
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr bei der zuständigen Behörde sein. Verspätete Briefe werden nicht berücksichtigt.

Fazit für Briefwähler – die „3-Punkte-Checkliste“

  1. Ist der Stimmzettel im kleinen Umschlag verschlossen?
  2. Ist der Wahlschein unterschrieben?
  3. Sind beide Teile im richtigen großen Umschlag?

Wer diese Hürden nimmt, stellt sicher, dass seine Stimmen auch tatsächlich im Rathaus ankommen.

Zur Einordnung: Die Serie basiert auf Einschätzungen des Rosenheimer Politik-Analysten und Diplom Bernhard Baron Boneberg. Foto Copyright BBB. Eingeblockt Zeichnung Urnengang: reVerwaltungswirts Bernhard Baron Boneberg. Er hat Politik- und Verwaltungswissenschaften studiert, an rund 30 Wahlen eigenhändig ausgezählt und war bereits bei US-Präsidentschaftswahlen aktiv
HinweisInnpuls.me begleitet die Kommunalwahl mit einer mehrteiligen Serie zum bayerischen Kommunalwahlrecht.

Hier geht es zum 3. Teil unserer Serie:

Hier geht es zum 2. Teil unserer Serie:

Das Interview zur Serie: 

Wie geht es bei unserer Innpuls.me-Serie weiter?

Überraschung: Die Serie geht in die Verlängerung

Eigentlich war dieser vierte Teil der Serie der letzte. Doch uns haben überraschend viele Rückmeldungen und Detailfragen per E-Mail und Social Media zur Serie erreicht. Im nächsten und dann wirklich letzten Beitrag beantworten wir darum die wichtigsten und häufigsten Fragen unserer Leser – darunter auch einige wirklich gewitzte.

In diesem Sinne: bis zum nächsten Teil!
(Quelle: Artikel: Bernhard Baron Boneberg / Portraitfoto BBB / Beitragsbild: ai generiert)

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