Rosenheim – Unsere Serie „Wie wähle ich richtig?“ ist auf großes Interesse gestoßen: Viele Leser haben uns Rückmeldungen und Detailfragen geschickt. Aufgrund dieser Resonanz geht die Serie in die Verlängerung.
In diesem fünften und wirklich letzten Teil beantwortet der Rosenheimer Politik-Analyst Bernhard Baron Bonneberg die wichtigsten und häufigsten Fragen – darunter auch einige besonders gewitzte.
Zur Einordnung: Die Serie basiert auf Einschätzungen des Rosenheimer Politik-Analysten und Diplom
Verwaltungswirts Bernhard Baron Boneberg. Er hat Politik- und Verwaltungswissenschaften studiert, an rund 30 Wahlen eigenhändig ausgezählt und war bereits bei US-Präsidentschaftswahlen aktiv
Hinweis: Innpuls.me begleitet die Kommunalwahl mit einer mehrteiligen Serie zum bayerischen Kommunalwahlrecht.
Stimmen auf mehrere Listen verteilen
Herr T. aus dem Landkreis schreibt:
„In meiner Gemeinde gibt es 20 Gemeinderäte: Ich möchte eine Liste wählen mit nur sechs Kandidaten. Diese werden jeweils dreimal auf der Liste aufgeführt, sodass man, wenn man diese Liste ankreuzt, insgesamt 18 Stimmen vergibt. Kann ich die beiden Stimmen, die mir sozusagen übrig bleiben, noch einem Kandidaten einer anderen Liste geben?“
Antwort von Bernhard Baron Bonneberg:
Ja, das können Sie und sollten es auch tun. Beachten Sie jedoch: Die ursprünglich angekreuzte Liste fällt im Verhältnis der Gesamtstimmen minimal zurück. Trotzdem sollten Sie Ihr volles Stimmgewicht nutzen, indem Sie Kandidaten auswählen, die Sie für wählbar halten.
Es ist in der Regel besser, gute Personen in den Gremien zu haben, als ausschließlich nach Partei oder Liste zu wählen.
Mehr Stimmen innerhalb einer Liste als erlaubt
Herr K. aus P. fragt:
„Wenn ich oben bei einer Partei oder Liste ein Listenkreuz setze und innerhalb dieser Liste mehr Stimmen vergebe, als mir zustehen (z. B. in Rosenheim für eine Liste mehr als 44 Stimmen innerhalb dieser Liste). Ist der Stimmzettel dann ungültig, oder wird das irgendwie korrigiert?“
Antwort von Bernhard Baron Bonneberg:
Wenn Sie innerhalb einer Liste mehr Einzelstimmen vergeben, als Ihnen nach Ihrem Kontingent zustehen, werden die Stimmen von oben nach unten gezählt. Sobald die höchstzulässige Stimmenzahl erreicht ist, werden alle weiteren Einzelstimmen auf derselben Liste ignoriert.
Das Listenkreuz bleibt bestehen, hat jedoch keine zusätzliche Wirkung mehr, da Ihre Einzelstimmen bereits das volle Kontingent ausfüllen.
Wichtig: Diese Regel gilt nur innerhalb der angekreuzten Liste. Ungültig wird der Zettel hingegen, wenn ohne Listenkreuz über mehrere Listen so viele Stimmen verteilt werden, dass die Gesamtzahl überschritten wird.
Streichungen auf dem Wahlzettel
Gerhard aus Traunstein fragt:
„Was hat das mit den Streichungen auf sich? Heißt das, ich kann einen oder mehrere Kandidaten streichen, sodass die Stimme von einem anderen Kandidaten genutzt wird? Kann ich mehrere Kandidaten streichen? Zählt eine Streichung als vergebene Stimme?“
Antwort von Bernhard Baron Bonneberg:
Das Streichen eines Kandidaten gilt nicht als Stimmabgabe, sondern verschiebt die Stimme auf andere Kandidaten.
Ein gestrichener Kandidat erhält null Stimmen.
Ihre Stimme „rutscht“ nach unten durch und wird dem ersten Kandidaten zugeteilt, der noch nicht das volle Stimmenpotenzial (maximal drei Stimmen) erreicht hat.
Sie können mehrere Kandidaten streichen; die Regelungen gelten entsprechend.
Der schlimmste Fehler bei der Wahl
Frau Anita aus der Gemeinde P. fragt:
„Was ist der schlimmste Fehler, der mir bei der Wahl passieren kann?“
Antwort von Bernhard Baron Bonneberg:
Der häufigste und gravierendste Fehler ist, mehr als ein Listenkreuz zu vergeben. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Stimmzettel ungültig wird.
Wie im Film „Das Leben des Brian“: „Jeder nur ein Kreuz“.
Hier geht es zum 4. Teil unserer Serie:
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Hier geht es zum 2. Teil unserer Serie:
Das Interview zur Serie:
Bernhard Baron Bonneberg, Rosenheimer Politik-Analyst, bedankt sich bei allen Lesern für das Interesse und Durchhaltevermögen bei dieser Serie: „Mit diesen Tipps sind Sie bestens gerüstet für den Wahltag“.
(Quelle: Artikel Bernhard Baron Bonneberg / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)


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