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Rosenheimer Beschäftigte wählen Betriebsräte

Spot an für die Betriebsratswahl. Foto: NGG | Florian Göricke

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. März 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Vom 1. März bis 31. Mai sind Beschäftigte in Rosenheim aufgerufen, ihre Betriebsräte neu zu wählen. Rund 44.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in etwa 1.400 Betrieben sind wahlberechtigt, teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Rosenheim-Oberbayern mit.

Die Wahl eines Betriebsrats ist möglich in allen Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten – Vollzeit-, Teilzeitkräfte und Auszubildende eingeschlossen.

Betriebsräte bündeln Interessen der Beschäftigten

„Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Manuel Halbmeier von der NGG Rosenheim-Oberbayern. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass in vielen Rosenheimer Unternehmen noch kein Betriebsrat existiert: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen.“

Nach Angaben der NGG ist die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat entscheidend: Während die Gewerkschaft Tarifverträge aushandelt, sorgt der Betriebsrat dafür, dass Beschäftigte tatsächlich von besseren Arbeitsbedingungen profitieren. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Halbmeier unter Verweis auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Einfluss auf Ausbildung und Arbeitsplätze

Betriebsräte wirken auch auf die Ausbildung im Unternehmen: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, erklärt Halbmeier.

Zudem können Betriebsräte bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Arbeitsplätze absichern: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten.“ In der Lebensmittelindustrie seien die Jobs zwar in der Regel krisenfest, dennoch habe ein Betriebsrat Einfluss auf Urlaubsplanung, betriebliche Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Schichtpläne: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, sagt Halbmeier.
(Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Rosenheim-Oberbayern / Beitratgsbild: NGG | Florian Göricke)

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