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„Rosenheimer Modell“ soll ausgeweitet werden – künftig auch bereits bebaute Grundstücke betroffen

Luftaufnahme Rosenheim mit Kirche St. Nikolaus

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. Mai 2024

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Rosenheim – Günstiger Wohnraum ist in der Stadt Rosenheim ein knappes Gut. Die Stadt Rosenheim setzt darum seit einigen Jahren auf das „Rosenheimer Modell“. Das soll nun erweitert werden. Was das für Grundstücks- und Wohneigentümer bedeutet, wurde in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss besprochen.

Durch soziale Auflagen günstigen Wohnraum zu schaffen – das ist das Ziel des sogenannten „Rosenheimer Modells“. Derzeit funktioniert es so: Bei Baugebieten mit mehr als 10.000 Quadratmetern Fläche wird nur dann Baurecht geschaffen, wenn die Stadt einen Anteil von bis zu 35 Prozent der Flächen erwerben kann, um dort selbst zu bauen.

Nun soll diese Praxis fortgeschrieben und damit ausgedehnt werden. Zukünftig könnte das „Rosenheimer Modell“ bereits ab einer Fläche ab 7.500 Quadratmeter zu den gleichen Konditionen wie jetzt bei 10.000 Quadratmetern erfolgen. Bei einer Fläche ab 5000 Quadratmeter will die Stadt Rosenheim ebenfalls ein Wörtchen mitreden, dann aber mit einer geringeren Beteiligung. Außerdem ist angedacht, dass das Modell in Zukunft auch die Nachverdichtung bereits bebauter Bereiche umfasst.
Der ursprüngliche Antrag dafür kam von der SPD-Stadtratsfraktion. Dementsprechend stieß der jetzige Vorschlag der Stadtverwaltung bei Fraktionsvorsitzenden Abuzar Erdogan auf breite Zustimmung., Aber auch von seinen Stadtratskollegen gab es keine Einwände zur Fortschreibung des Rosenheimer Modells.

Detailfragen sorgten für Diskussionsstoff

Für Diskussionsstoff sorgten lediglich noch Detailfragen, beispielsweise darüber, ab welcher Flächengröße genau die neue Regelung greifen soll und wie genau die Vorgaben im Bereich der Nachverdichtung aussehen sollen. Aktuell geplant ist unter anderem, dass die Beteiligung der Stadt auch durch Belegungsrechte für Wohnen mit entsprechend günstigem Mietzins erfolgen soll.
Um zu einer Entscheidung zu gelangen, forderten die Stadträte einstimmig von der Stadtverwaltung, genauere Eckdaten auszuarbeiten.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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