Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Mittagsverpflegung an den Schulen erlassen. Dabei kam von Seiten der Stadträte die Frage nach einheitlichen Gebühren auf.
In der Stadt Rosenheim werden derzeit an den Grundschulen Happing, Fürstätt Pang und Prinzregentenschule, an den Mittelschulen Aising, Fürstätt und am Luitpoldpark, am Sonderpädagogischen Förderzentrum, an der Johann- Rieder-Realschule und der Städtischen Realschule für Mädchen sowie am Sebastian-Finsterwalder- dem Karolinen- und dem Ignaz-Günther-Gymnasium der offene und /oder der gebundene Ganztag für die Schüler angeboten. Zum schulischen Ganztagesangebot gehört das Mittagessen. Dazu hat die Stadt Rosenheim jetzt eine Satzung erlassen, die unter anderem regelt, wann die Gebühren für die Eltern fällig werden oder was bei Unterrichtsausfall und Krankheit eines Kindes mit den Gebühren passiert.
An der Mehrheit der Schulen beträgt die Gebühr für einen Verpflegungstag 4,70 Euro
Zu dieser neuen Satzung bekamen die Stadträte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend (22.7.2025) als Anlage auch eine Übersicht darüber, wie viel Eltern für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in den jeweiligen Schulen zahlen müssen. Dabei kam zu Tage, dass es dabei Unterschiede gibt. Beim Großteil der Schulen wird ein Betrag von 4,70 Euro pro Verpflegungstag fällig. Es gibt aber auch eine Schule, bei der man pro Mittagessen „nur“ 4,11 Euro zahlt und andererseits auch drei Schulen, an der jeder Verpflegungstag mit 5,20 Euro pro Verpflegungstag für die Eltern zu Buche schlägt. Wie das sein kann, wollte CSU-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Bergmüller von der Rosenheimer Stadtverwaltung wissen. Es komme auf den Caterer an, so die Antwort.
Aktuell Unzufriedenheit mit einem Caterer
Die Schulverpflegung im Rosenheimer Stadtgebiet übernehmen aktuell zwei Caterer. Bei einem sei die Unzufriedenheit aktuell groß, informierte ein Mitglied des Schul- und Sportamtes. So kurz vor Ende des Schuljahres sei eine Veränderung aber nicht mehr möglich.
Einige Stadträte regten an bei einer neuen Ausschreibung einen Kostendeckel vorzugeben, um von den Eltern dann einheitliche Gebühren für die Schulverpflegung verlangen zu können. „Man kann sich schließlich den Schulsprengel nicht aussuchen“, meinte etwas Sonja Gintenreiter, Fraktionssprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen.
Ein anderer Stadtrat gab zu bedenken, dass man zukünftig vielleicht auch mal darüber nachdenken sollte, ob bei einer Ausschreibung der Preis allein für den Zuschlag entscheiden sei oder doch besser die Qualität der Mahlzeiten.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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