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Rosenheimer stimmen über Biotonne ab – das muss man wissen:

Wahlbenachrichtigung Bürgerentscheid. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. Juni 2024

Lesezeit: 3 Minute(n)

Rosenheim – Heute, 9. Juni, ist Europawahl. Was für viele Rosenheimer aber mindestens genauso wichtig ist der Bürgerentscheid zur Biotonne, der an diesem Tag gleichzeitig durchgeführt wird. Was man dazu wissen muss und wie sich ein „Ja“ oder „Nein“ für die Bürger auswirkt, darüber informierte die Stadt  bei einem Pressegespräch.

Über die Einführung einer Biotonne in Rosenheim wurde in den vergangenen Jahren schon viel diskutiert und geschrieben. Fakt ist: Seit dem 1. Januar 2015 ist es laut Paragraph 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle Kommunen in Deutschland verpflichtend, dass Bioabfälle getrennt gesammelt werden – auch die Bioabfälle aus privaten Haushalten.
Eine Lösung muss also nach den Vorgaben des Bundes auch in der Stadt Rosenheim gefunden werden. Tatsächlich wird dort auch schon seit gut 10 Jahren über die Einführung der Biotonne diskutiert. 2021 kam dann das „Ja“. Aber das „Wie“ gestaltete sich danach weiter schwierig. Nach zähem Ringen über viele Sitzungen hinweg wurde schließlich im Herbst 2022 eine Kompromisslösung gefunden (wir berichteten): Restmüllentsorgung nur noch alle 14 Tage, dafür eine wöchentliche Biomüllabholung.

Seniorenbeirat startete ein Bürgerbegehren

Der Seniorenbeirat startete daraufhin ein Bürgerbegehren. Er sprach sich stattdessen für eine dezentrale Sammlung von Bioabfällen an Wertstoffinseln oder häuslicher Kompostierung aus (wir berichteten). Die Unterschriften dafür kamen klar zusammen. Dennoch wurde dem Bürgerbegehren eine Absage erteilt, aufgrund formaler und formeller Fehler (wir berichteten).
Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März brachte dann aber ein Ratsbegehren ins Spiel, um dennoch dem erkennbaren politischen Willen der Bürger Rechnung zu tragen. Mit 7 zu 3 Stimmen sprachen sich die Stadträte dafür aus.

Antworten auf die wichtigsten Fragen

So viel zur Vorgeschichte.  Und jetzt ist es dann soweit: Am 9. Juni können die Rosenheimer darüber abstimmen, in welcher Form die Biotonne in Rosenheim eingeführt wird. Wie soll man sich aber nun entscheiden? Bei einem Pressegespräch hat Innpuls.me mal genau nachgefragt, was ein „Ja“ oder „Nein“ bei der Bürgerabstimmung genau bedeutet und welche Konsequenzen jeweils daraus für die Stadt und die Bürger entstehen.

1. Wann muss ich „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen?

Die genaue Fragestellung bei dem Bürgerentscheid lautet folgendermaßen: „Sind Sie für die Sammlung der Bioabfälle in Rosenheim an Wertstoffinseln statt in einer Biotonne am Wohngebäude?“ Beantworten kann man diese Frage mit „Ja“ oder „Nein.“

Kreuz bei „Ja“ bedeutet: Ihr sprecht Euch für eine dezentrale Lösung aus. Damit bring Ihr Euren Biomüll selbständig zu speziellen Sammelcontainern an ausgewählten Wertstoffinseln in der Stadt bringen. Die Leerung Eurer Restmülltonne bleibt wöchentlich.

Kreuz bei „Nein“ bedeutet: Ihr bekommt zusätzlich zu Eurer Restmülltonne daheim eine Biomülltonne aufgestellt und entsorgt darüber Euren Biomüll. Die Biotonne wird wöchentlich, die Restmülltonne wird nur noch alle zwei Wochen geleert.

2. Im Fall der dezentralen Lösung: Wo und wie werden die Bioabfülle dann gesammelt?

Die Stadt schafft dafür spezielle Biomüllcontainer an und voraussichtlich ein neues Spezialmüllfahrzeug. Die Biomüllcontainer sollen mindestens einmal wöchentlich geleert werden. Insgesamt gibt es im Rosenheimer Stadtgebiet 80 Wertstoffinseln. An 15 davon würde man dann zukünftig einen speziellen Biomüllcontainer finden. Je nach vorhandenen Platz zusätzlich zum Grüngutcontainer oder, wenn der Platz nicht reicht, als Ersatz für einen Grüngutcontainer. Stellt sich heraus, dass die Zahl der Biomüllcontainer nicht ausreicht, würde die Stadt noch nachjustieren.

3. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Grüngut und Biomüll?

Unter „Grüngut“ versteht man reine Pflanzenabfälle aus Gärten, Parkanlagen und Landschaftspflege. Bioabfälle sind beispielsweise Abfälle von Gemüse, Obst, Salat, Fisch, Fleisch, Knochen, Speisereste, Eier, Teebeutet usw. aber auch pflanzliche Abfälle wie Topf-, Schnitt- und Balkonblumen, Laub, Rasen- und Strauchschnitt.
Es gibt also tatsächlich Überschneidungen und aufgrund der nicht ganz einfachen Definition kommt es auch immer wieder einmal vor, dass der eigentliche Biomüll wie Eierschalen usw. in den Grüngutcontainern landet. Das wird von  der Stadt Rosenheim aber nicht gerne gesehen. Denn anders als Grüngut kann der Biomüll nicht mit einem offenen Container abgeholt werden. Es braucht dafür, wie schon oben erwähnt, spezielle geschlossene Müllfahrzeug. Am Ende landen aber sowohl Bioabfälle als auch Grüngutabfälle in einer Biogasanlage zur Gewinnung von Biogas.

4. Wie wirkt sich mein „Ja“ oder „Nein“ auf die Abfallgebühren aus?

Bei beiden Sammlungsarten werden die Kosten über die Abfallgebühren auf die Bürger umgelegt. Wie die Kosten genau für die beiden Varianten aussehen, kann die Stadt aktuell noch nicht sagen. Aber so viel steht fest: Für die Leerung der häuslichen Biotonne braucht man zusätzliche Müllfahrzeuge und zusätzliches Personal. Auch wenn man dann durch die nur noch zweiwöchige Leerung der Restmülltonne auf der anderen Seite Ressourcen einspart, wird eine häusliche Biomülltonne in der Endrechnung für den Bürger wohl teurer als die dezentrale Lösung.

5. Kann ich mich von der häuslichen Biotonne befreien lassen?

Ja, das wird möglich sein. Beispielsweise, wenn man eine Kompostanlage in seinem Garten betreibt oder aber bspw. bei Wohnungen in der Innenstadt der Platz für eine zusätzliche Mülltonne einfach nicht ausreicht. Aber ganz wichtig dabei zu wissen: Eine Befreiung von einer Biotonne führt nicht zu einer Reduzierung der Abfallgebühr.

6. Wer ist beim Bürgerentscheid wahlberechtigt?

Rund 46 400 Personen sind wahlberechtigt. Sie haben in den vergangenen Wochen auch bereits ihre Wahlbenachrichtigung von der Stadt Rosenheim bekommen.

7. Wie immer der Bürgerentscheid auch ausfällt – wann werden die Maßnahmen dann umgesetzt?

Die Verwaltung will das neue System, je nach Entscheidung, innerhalb der beiden kommenden Jahre umsetzen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Innpuls.me)

1 Kommentar

  1. Avatar

    Wie gut, daß Sie nochmal an diese für die Rosenheimer wichtige Abstimmung hinweisen. Verständlich erklärt und darf wie immer auch gratis gelesen werden 😉 !
    Gerade in Wohngebieten mit Wohneinheiten im zweistelligen Bereich ist zu überdenken, ob die Biotonne im Hof eine akzeptable Lösung ist.
    Also treffen Sie doch alle am 9.Juni Ihre Wahl ! Ob JA oder nein, Abfallgebühren für jede Art der Entsorgung werden auf alle Fälle erhoben. ( ausser der o.a Befreiung)

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