Rosenheim – In Deutschland richten immer mehr Städte spezielle Fahrradstraßen ein. Nun soll es auch in Rosenheim bald die erste Fahrradstraße geben. Ausgewählt dafür wurde die Achse Eichfeld-, Kaltwies- und Leitzachstraße. Im jüngsten Verkehrsausschuss fiel der Beschluss einstimmig – und weitere Fahrradstraßen sollen im Stadtgebiet folgen.
Der erste Versuch in Deutschland für diese Priorisierung der Radler im Straßenverkehr soll laut Wikipedia im Jahr 1978 in Bremen stattgefunden haben. In der dortigen „Herbststraße“ wurde eine „Radfahrerzone“ eingerichtet. Dabei ging es allerdings in erster Linie darum, Radfahren versuchsweise gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen. Vorbild dafür war Amsterdam. 1982 wurden dann in Bremen als Forschungsprojekt drei Straßen als Fahrradstraßen ausgewiesen und 1997 wurde die Fahrradstraße schließlich mit dem heutigen Verkehrszeichen in Deutschland in das Straßenverkehrsrecht aufgenommen.
Im Jahr 2016 gab es laut Wikipedia in 110 Kommunen in Deutschland 426 Fahrradstraßen. Seitdem dürften einige hinzugekommen sein. Eine genaue Zahl zum aktuellen Stand gibt es aber nicht.
Was ist in einer Fahrradstraße erlaubt und was nicht?
Aber was ist nun in einer Fahrradstraße eigentlich erlaubt und was nicht? Fakt ist, dadurch bekommt der Radverkehr Vorrang. Laut ADAC sind dort also „normale“ Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen und E-Scooter.
Erkennbar sind Fahrradstraßen durch das Verkehrsschild Fahrradstraße: ein Fahrrad in einem blauen Kreis. Häufig werden zur noch besseren Erkennbarkeit auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. In München – wo es mittlerweile schon knapp 90 Fahrradstraßen gibt -ist das beispielsweise meistens der Fall und auch in Rosenheim soll die Nutzung für Krafträder und Kraftwagen zugelassen werden, inklusive Parken, wo möglich.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Autos oder Motorräder dürfen den Radverkehr weder behindern. Sie dürfen also auch nicht drängeln wenn Radler nebeneinander fahren – denn das ist in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt.
Verkehrsplanungsbüro hat mehre Achsen in Rosenheim ermittelt
Um in Erfahrung zu bringen, wo derartige Fahrradstraßen überhaupt im Rosenheimer Stadtgebiet in Frage kommen, hat die Stadtverwaltung eine Untersuchung beim Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen in Auftrag gegeben. Als Ergebnis wurden mehrere Achsen ermittelt.
Als erster Abschnitt soll nun eine Fahrradstraße auf der Achse Eichfeldstraße-Kaltwiesstraße-Leitzachstraße eingerichtet werden. „Als erster Realisierungsabschnitt wird die Eichfeldstraße zwischen Kirchenweg und Innaustraße vorgeschlagen“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Die Kosten für die Realisierung dieses Abschnitts werden laut Vorplanung auf rund 118.400 Euro geschätzt. Insgesamt rechnet die Stadtverwaltung für die gesamte Umwandlung der Achse in eine Fahrradstraße mit Kosten in Höhe von rund 648.800 Euro.
Einwände gegen das Vorhaben gab es von Seiten der Stadträte nicht. Ganz im Gegenteil, für den Vorschlag gab es breite Zustimmung aus allen Fraktionen. Der Beschluss fiel einstimmig.
Um die Bevölkerung positiv auf die Einführung von Rosenheims erster Fahrradstraße einzustimmen, schlug Sara Dartenne vor, möglichst frühzeitig breite Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und insbesondere auch die Anwohner schon im Vorfeld über die Maßnahme zu informieren.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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