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Russe bringt sechs Landsleute illegal über Grenze

Symbolfoto Bundespolizei - Polizeiauto, Abzeichen Polizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Oktober 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Weyarn / Rosenheim – Die Bundespolizei Rosenheim hat Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Schleuser eingeleitet. Der Russe war von Beamten der Landespolizei Bayern als Fahrer eines mit sechs weiteren Landsleuten besetzten Autos kontrolliert worden. Einer der russischen Staatsangehörigen hat angegeben, dass die Entscheidung zur Flucht mit der drohenden Einziehung zum Militär zusammenhinge.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der russische Fahrzeuglenker war mit einem für sieben Personen zugelassenen Pkw-Kombi mit österreichischem Kennzeichen auf der A8 Richtung München unterwegs. Bei der Kontrolle an einer Tankstelle in Weyarn konnte sich der 50-Jährige mit seinem russischen Reisepass und seiner österreichischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen. Seine Mitfahrer waren jedoch nur im Besitz ihrer russischen Reisepässe, ohne das erforderliche Visum für Deutschland. Rosenheimer Bundespolizisten übernahmen zuständigkeitshalber die Sachbearbeitung.
Unter den mutmaßlich Geschleusten befand sich eine fünfköpfige Familie. Nach eigenen Angaben sah sich der 32-jährige Familienvater gezwungen, mit seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern die Heimat zu verlassen, um der Einberufung zum russischen Militär zu entgehen. Ihre Flucht führte sie von Tschetschenien über die Türkei nach Bosnien und Kroatien. In Slowenien wurden sie vom mutmaßlichen Schleuser aufgenommen. Die Familie und ein weiterer Russe wurden an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen konnte der 50-jährige Fahrer, der in Österreich gemeldet ist, seine Fahrt fortsetzen. Er muss jedoch mit einer Anzeige wegen Einschleusens von Ausländern rechnen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: Budnespolizei)

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