Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Schauspiel „Gott“ von Ferdinand von Schirach im KU’KO

Zwei Männer im Anzug, einer schaut Aufgeregt .Copyright T. Behind-Photographics)

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

20. Februar 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Nach dem erfolgreichen Bühnenstück „Terror“ wir nun unter der Regie von Miraz Bezar Ferdinand von Schirachs zweites Theaterstück „Gott“ am Donnerstag 14. März um 19 Uhr im Kultur+Kongress Zentrum Rosenheim aufgeführt. 
 
 
Mit den Schauspielern Ernst Wilhelm Lenik, Klaus Mikoleit, Karin Boyd, Christian Meyer, Wolfgang Seidenberg, Martin Molitor und Susanne Theil.
Diesmal tagt unter Einbeziehung des Publikums kein Gericht, sondern der Deutsche Ethikrat, der am Beispiel eines älteren gesunden Mannes die Frage um die Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe und damit nach dem Recht auf einen selbstbestimmten Tod berät.
Schirach widmet sich erneut einem Thema von höchster gesellschaftspolitischer Relevanz. „Gott“ stellt Fragen, die die menschliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung betreffen. Fragen, die im Spannungsfeld von Moral, Christentum und Politik seit Jahren unterschiedlich und leidenschaftlich diskutiert werden. Wie schon in „Terror“ muss der Zuschauer seine moralischen Wertvorstellungen im Hinblick auf die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen und die Verantwortung jedes einzelnen für jeden einzelnen überprüfen. „Gott“ will eine Debatte anstoßen, die der Gesetzgeber und die Gesellschaft öffentlich führen müssen. Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbstbestimmt und friedlich sein. Können wir diese Entscheidung für uns treffen und auf Beistand hoffen? Also: Wahltod statt Qualtod? Bis vor Kurzem war dies nach geltendem deutschem Recht nicht möglich. Paragraf 217 des Strafgesetzbuches vom Dezember 2015 verbot die »geschäftsmäßige Förderung« von Suizid. Dagegen hatten Ärzte, Privatpersonen,Sterbeorganisationen, Pfleger und Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Verbot – so die Beschwerdeführer – verletze ihre Grundrechte. Denn wenn der Staat Sterbehilfe verbiete, so verwehre er das Recht auf selbst bestimmtes Sterben. Am 26. Februar 2020 hat das Verfassungsgericht dieses Verbot nun für verfassungswidrig erklärt. Doch was bedeutet das für unsere Zukunft? Wie wird der Gesetzgeber handeln, um die Suizidhilfe mit Erlaubnisvorbehalten, Aufklärungs- und Wartepflichten etc. zu regulieren? Und: Ist das Ganze überhaupt wünschenswert, ethisch vertretbar und zukunftsweisend — oder treten wir damit eine Lawine los, deren Ausmaße wir zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehen können…?
Tickets sind erhältlich unter www.kuko.de oder direkt am Ticketschalter im KU’KO, Kufsteiner Straße 4, Rosenheim von Mo-Fr 9-12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr-17 Uhr und Samstag von 10-14 Uhr, Tel. 08031 365 9365.
(Quelle: Pressemitteilung KU´KO / Beitragsbild: Copyright T. Behind-Photographics)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.