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Schleuser setzt 5 Syrer in Bahnhofsnähe von Rosenheim ab

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. Dezember 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Letzte Schleuseretappe endete in Rosenheim: Schleuser setzte fünf Syrer in Bahnhofsnähe ab. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat in der Nacht von Freitag auf Samstag (7. Dezember) am Bahnhof in Rosenheim fünf offenkundig geschleuste Migranten in Gewahrsam genommen. Die Syrer verfügten nicht über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltspapiere. Sie erklärten, kurz zuvor von einem Schleuser mit einem Pkw nach Deutschland gebracht worden zu sein.

Bundespolizisten kontrollierten die fünfköpfige Gruppe am Bahnsteig. Eigenen Angaben zufolge wollten die fünf Personen in der Bundesrepublik in Sicherheit leben und Arbeit finden. Ihr nächstes Ziel sei München gewesen. Vier der syrischen Staatsangehörigen sind zwischen 20 und 32 Jahre alt. Bei dem fünften aus der Gruppe handelt es sich um einen 16-Jährigen. Recherchen der Bundespolizei zufolge waren die Syrer in der Vergangenheit bereits teils in Serbien und teils in Griechenland registriert worden.
Alle fünf wurden zur örtlichen Dienststelle mitgenommen. Sie schilderten, von der Türkei aus in mehreren Etappen unter anderem über Griechenland, Serbien und Ungarn bis nach Österreich geschleust worden zu sein. Anschließend wären sie in einem Auto bis nach Rosenheim gefahren und in Bahnhofsnähe abgesetzt worden. Für die Organisation und die Durchführung der Fahrdienste wären pro Person insgesamt 9.500 Euro verlangt worden.

Nähere Ausführungen zum letzten Fahrer konnten oder wollten die Geschleusten nicht abgeben. Selbst die Beschreibungen zum „Kombi“, mit dem sie zuletzt unterwegs waren, wichen voneinander ab. Die Syrer wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sind die fünf einer für ihre Asylanträge zuständigen Stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zugeleitet worden. Dort wird über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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