Ein Stück Heimatgeschichte verschwindet: Der ehemalige Gasthof „Alter Wirt“ in Aising
Mit seinen Wurzeln im frühen 19. Jahrhundert war der ehemalige Gasthof „Alter Wirt“ Treffpunkt für Vereine, Feste und das gesellschaftliche Leben in Aising. Bis zuletzt gab es Versuche, das historische Gebäude zu erhalten: Die Interessengemeinschaft Rosenheim Süd unternahm Ende 2024 gemeinsam mit Bauherren, Planern, Denkmalpflege-Experten und Politikvertretern einen letzten Vorstoß. Auch eine Petition, die Anfang April 2025 im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst behandelt wurde, fand einstimmige Zustimmung.
Trotz aller Bemühungen begannen Ende April 2025 die Abbrucharbeiten zunächst am Nebengebäude aus den 1960er Jahren, in dem das Aisinger Schützenheim untergebracht war. Für die Aisinger Schützen bedeutete dies den Verlust ihrer bisherigen Heimat. Ein Anwohner kommentierte resigniert, dass es vorbei sei und „nicht mehr zu ändern“ (wir berichteten).
Die Pläne der Bauherren – „Meine Volksbank Raiffeisenbank eG“ und „Auerbräu GmbH“ – sehen auf dem Gelände einen Neubau mit Biergarten und Veranstaltungssaal, einen Nahversorger, eine Bankfiliale sowie Wohnungen vor. Die Fertigstellung wird in etwa zwei Jahren erwartet.
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Zur Wahl des ehemaligen Gasthofs zum zweiten Platz erklärte der Bayerische Landesverein für Heimatpflege wörtlich: dass es sich um „ein traditionsreicher Gasthof mit Wurzeln im frühen 19. Jahrhundert, ein Treffpunkt für Vereine, Feste und das gesellschaftliche Leben“ handelte und „nach rund zehn Jahren Leerstand 2025 abgerissen“ wurde. Auf dem Gelände entstehen künftig ein Neubau mit Biergarten und Veranstaltungssaal, ein Nahversorger, eine Bankfiliale sowie Wohnungen. Die Fertigstellung wird in etwa zwei Jahren erwartet.
Oberbayerische Abrisse im Blick
Das Lechnerhaus in Prien, das den ersten Platz beim „Abriss des Jahres 2025“ belegte, entstand Ende des 19. Jahrhunderts für die einflussreiche Unternehmerfamilie Lechner und symbolisierte die örtliche Industriekultur. Nach wechselnder Nutzung stand es ab 2006 leer und verfiel. Auf dem Grundstück sollen künftig Wohnungen entstehen, konkrete Zeitpläne gibt es noch nicht.
Fachwerkhaus in Winkelhaid auf Platz drei
Auf dem dritten Platz landete ein fränkisches Fachwerkhaus in Winkelhaid, ein Wohnstallhaus aus der Zeit um 1600. Nach Veräußerung des Grundstücks an einen Bauträger wurde das Gebäude im Inneren offenbar mutwillig zerstört, wodurch es seine Denkmaleigenschaft verlor und zum Abriss freigegeben wurde.
Die Beispiele aus Prien, Aising und Winkelhaid verdeutlichen nach Einschätzung des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege eine fatale Entwicklung: Historische Gebäude würden zunehmend der maximalen Grundstücksverwertung weichen. Selbst die Denkmaleigenschaft biete nicht immer Schutz, wie der Fall Winkelhaid besonders schmerzlich zeige.
Gasthaus Bichler in Ramerberg Anwärter für „Abriss des Jahres“ 2026?
Auch in Ramerberg (ebenfalls Landkreis Rosenheim) beobachtet der Landesverein derzeit einen bevorstehenden Abriss: Das Gasthaus Bichler soll offenbar durch sieben Doppelhäuser ersetzt werden, was bei den Bewohnern großes Bedauern auslöst. Ob der Gasthof auf der „Abriss des Jahres“-Liste 2026 stehen wird, bleibt abzuwarten.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Infos: Pressemitteilung Landesverein für Heimatfplege / Beitragsbild: Fotomontage Archiv Innpuls.me)


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Ein weiterer Kandidat für den Abriss 2026 sind in jedem Fall auch die fünf vom Abriss bedrohten Häuser im Ensemble der ehemaligen Arbeitersiedlung der Papierfabrik in Raubling.
Was auf den ersten Blick wie der Verlust einzelner älterer Gebäude wirkt, bedeutet bei näherer Betrachtung das schrittweise Verschwinden eines historisch gewachsenen Ensembles, das über Jahrzehnte hinweg die industrielle und soziale Entwicklung des Ortes geprägt hat.
Die Siedlung rund um Holzacker und Wasseracker entstand als Teil der Papierfabrik Redenfelden und war weit mehr als bloßer Wohnraum. Sie steht exemplarisch für eine Zeit, in der Industrie, Arbeit und Wohnen eng miteinander verbunden waren. Solche Arbeitersiedlungen sind heute selten geworden und besitzen nicht nur architektonischen, sondern auch hohen sozialgeschichtlichen Wert.
Gerade diese Ensemblewirkung – das Zusammenspiel von Bauform, Lage und Nutzung – macht ihren besonderen Charakter aus.
Umso problematischer ist es, dass durch Abrisse diese historische Einheit unwiederbringlich zerstört wird.
Der Denkmalschutz verfolgt nicht allein das Ziel, einzelne „schöne“ Gebäude zu erhalten, sondern will kulturelle Zeugnisse in ihrem Zusammenhang bewahren.
Auch wenn nicht jedes Haus für sich genommen als Einzeldenkmal ausgewiesen ist, widerspricht der Abbruch ganzer Gebäudeteile dem Grundgedanken des Ensemble- und Umgebungsschutzes, wie er im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert ist.
Natürlich sind bauliche Herausforderungen, energetische Anforderungen und wirtschaftliche Zwänge nicht zu leugnen. Dennoch hätte es Alternativen gegeben: behutsame Sanierung, Umnutzung oder eine schrittweise Weiterentwicklung unter Erhalt der historischen Substanz. In vielen bayerischen Kommunen zeigen erfolgreiche Beispiele, dass Denkmalschutz und moderne Nutzung kein Widerspruch sein müssen.
Der Verlust dieser Häuser ist deshalb mehr als eine bauliche Veränderung – er ist ein Einschnitt in die Identität des Ortes. Geschichte lässt sich nicht neu bauen, wenn sie einmal verschwunden ist. Der geplante Abriss sollte Anlass sein, innezuhalten und künftig sensibler mit dem verbliebenen Bestand umzugehen. Denn was heute als entbehrlich gilt, wird morgen oft schmerzlich vermisst.
Posthum ein zweiter Platz als „Abriss des Jahres“ – ein Ruhm mit bitterem Beigeschmack, denn es gibt sehr viele Verlierer!
Verloren wurde ein ortsbildprägendes historisch wertvolles Gebäude mit langer Tradition. Verloren haben Bürger*innen und Vereine einen zentralen Treffpunkt zum Essen und Trinken, Diskutieren, Feier, Trauern, Theater spielen…. Verloren ging das Vertrauen innerhalb der Bevölkerung zueinander – der Riss geht quer durchs Dorf.
Verloren ging das Vertrauen in Entscheidungen von Behörden und Ämter: wie ist zu erklären, dass der „Flötzinger Stadl“ nach dem Befund „wirklich denkmalschutzrechtlich erhaltenswert war nur das Gewölbe im Erdgeschoss, ..die zwei oberen Geschosse seien quasi Neubauten“! nach mehr als vierzig Jahren Leerstand Denkmalschutzstatus erhielt, saniert und mittlerweile sogar mit einem „besonderen Prädikat“ ausgezeichnet wurde. Diese Gnade wurde dem „Alten Wirt“ trotz erstaunlich guter Bausubstanz nicht zuteil. Ein Fachgutachten wurde nie erstellt, die Beurteilung erfolgte nach Augenschein. Auf einem Gelände von ca. 5.000 qm wäre eine interessante, spannungsreiche und einmalige Kombination von Alt und Neu möglich gewesen.
Verloren ging Vertrauen in Stadtrat und Verwaltung: im zeitlich parallel laufenden ISEK-Verfahren „Wir machen Rosenheim“ war Fördervoraussetzung die Einbeziehung der Bevölkerung „in Planung und Umsetzung in wichtigen Entscheidungsprozessen“. Versprechen gebrochen! Es bleibt der Eindruck, „die da Oben mit Macht und Geld machen sowieso was sie wollen“.
Verloren ging die Chance, Klimaschutz – im Rahmen des ISEK mit hoher Dringlichkeit gefordert – beispielhaft voranzubringen. Der Bausektor ist für rund 40 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich, erzeugt Bauschutt und vernichtet graue Energie. Alle zahlen: schon jetzt steigen Gebäudeversicherungen wegen Hochwasser, Sturm, Hagel.
Rosenheim vergibt seit über Fünfzig Jahren mit großem Stolz den Fassadenpreis, weil die Fassade der Teil eines Gebäudes ist, der in die Öffentlichkeit wirkt. Es ist egal, was dahinter noch „Original“ ist. Was wäre unsere Stadt ohne altehrwürdige Häuser?
Das Rosenheimer Rathaus wurde 1858 erbaut als Bahnhof mit dem dahinterliegenden Lokschuppen. Rosenheim wurde ein Bahnknoten, der Bahnhof wurde an die heutigen Platz ausgelagert, das alte Gebäude bekam neue Funktionen und wurde in den 1990er-Jahren generalsaniert. Es ist heute das am meisten fotografierte Gebäude der Stadt. Der Lokschuppen ist eine ortsbildprägende Location, die seit 1988 jeder Ausstellung eine ganz besondere Note und Attraktivität verleiht – ein unbezahlbarer kultureller Wert!
Früher wurde für die Ewigkeit gebaut. Heute wird ersetzt mit beliebiger „Wegwerf-Architektur“. In jeder Hinsicht ein fataler Irrweg!
Im vergangenen Jahr wurde der Achtzigste Geburtstag des Grundgesetzes aufwändig gefeiert. Ein Blick lohnt sich: Art. 14 (2) „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Alles nur Papier ohne Verpflichtung?
DENKMALSCHUTZ ist HEIMATSCHUTZ ist KULTURSCHUTZ ist KLIMASCHUTZ ist DEMOKRATIESCHUTZ !