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Schreckschusswaffe und Einhandmesser: Bundespolizei stellt Bewaffneten am Ostbahnhof

Foto: Bundespolizei - Symbolfoto, eingeblendet Foto von den Waffen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Oktober 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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München – Ein aufmerksamer Bürger hat am Sonntagabend (19. 10.2025) die Bundespolizei am Ostbahnhof über eine Person informiert, die am Busbahnhof offenbar eine Pistole bei sich trug. Dank des schnellen Eingreifens der Beamten konnte die Situation rasch geklärt werden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 21:35 Uhr sprach der Hinweisgeber eine Streife der Bundespolizei direkt vor dem Revier am Ostbahnhof an. Er gab an, soeben eine Person gesehen zu haben, die eine Pistole sichtbar am hinteren Hosenbund trug. Die Bundespolizisten zögerten nicht lange, forderten umgehend Unterstützung an und begaben sich in die Fahndung. Wenige Minuten später trafen sie am Busbahnhof auf einen Mann, der der Beschreibung entsprach. Die Beamten fixierten den Verdächtigen und nahmen ihm die augenscheinlich echte Pistole ab.

Bei dem Mann handelt es sich um einen 42-jährigen kroatischen Staatsangehörigen aus München. Er führte eine Schreckschusspistole samt sieben Knallkartuschen (Kaliber 9 mm) in einem Holster mit. Auf dem Revier überprüften die Beamten die Waffe und stellten fest, dass diese erlaubnisfrei erworben werden darf – zum Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Diesen sowie einen Ausweis konnte der Mann zwar vorlegen, jedoch stand er mit 1,22 Promille unter Alkoholeinfluss, deshalb wurde die Schreckschusspistole samt Munition präventiv sichergestellt. Die zuständige Waffenbehörde der Landeshauptstadt München wurde informiert. Zudem führte der Mann ein Einhandmesser mit sich – ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Auch dieses stellten die Einsatzkräfte sicher.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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