München / Bayern – Bayern verstärkt den Schutz des Kiebitz und anderer Feldvogelarten in der Agrarlandschaft. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, widmen sich neue Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ab 2023 besonders dem Erhalt dieser heimischen Vogelart. Auch ein gemeinsames Projekt mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat das gleiche Ziel.
„Wir unternehmen wirklich viel, damit sich die Kiebitz-Bestände in Bayern erholen und wieder positiv entwickeln. Der Kiebitz ist nicht nur ein charakteristischer, sondern auch ein charismatischer Vogel in unserer Agrarlandschaft. Mit der gemeinsamen Kompetenz des Landesbunds für Vogelschutz und unserer Landwirtschaftsverwaltung können wir dieser Art wirklich helfen. Außerdem bieten wir ganz gezielt neue Fördermaßnahmen an, um die Mithilfe der Landwirte entsprechend zu honorieren“, sagte die Ministerin.
Der Kiebitz, der früher häufig auf Wiesen, Weiden und im offenen, flachen und feuchten Dauergrünland vorkam, ist massiv im Bestand zurückgegangen und heute vor allem auf Ackerflächen zu finden. Der Bestand in Bayern wird aktuell auf weniger als 3.000 Brutpaare geschätzt. Aus diesem Grund unterstützt das Landwirtschaftsministerium das überregionale Projekt „Vanellus vanellus muss ein Bayer bleiben“ des LBV in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 450.000 Euro. Eines der wichtigen Kernelemente besteht darin, die Kommunikation zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, den Naturschutz- und der Landschaftspflegeverbänden, den Behörden wie der Wildlebensraumberatung und der Jägerschaft zu verbessern. Das Ziel ist es, die Kiebitz-Schutzmaßnahmen einerseits bekannter zu machen und gleichzeitig alle Beteiligten dafür zu motivieren.
Feldvogel-Inseln und verspätete
Aussaat zum Schutz der Kiebitze
Flankierend werden im neuen bayerischen Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr zwei Fördermaßnahmen zum Schutz des Kiebitz angeboten: Zum einen die sogenannten Feldvogelinseln in bestellten Ackerflächen mit einer Größe von 0,5 bis 2 Hektar. Die Feldvogelinseln selbst dürfen vom 15. März bis zum 30. Juni nicht bewirtschaftet werden. Die zweite Maßnahme honoriert eine verspätete Aussaat. Auf diesen Ackerflächen darf vom 15. März bis zum 20.Mai der Boden nicht bearbeitet werden. Auf beiden Flächen können dann nicht nur der Kiebitz, sondern auch das Rebhuhn und die Feldlärche ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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