Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim informiert: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat durch Rechtsverordnung festgelegt, dass der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr, bis März 2025, verlängert wird. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten.
Für die betroffenen Personen bedeutet dies, dass die Aufenthaltsgenehmigungen nach Paragraph 24 AufenthG, mit dem Ablaufdatum bis zum 4. März 2024, automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert gelten.
Ferner ist die Erwerbstätigkeit mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin möglich. Auch der Bezug von Leistungen im bisherigen Umfang wird mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin gewährt. Die betroffenen Personen müssen zudem keinen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Ebenfalls ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig.
Weitere Informationen gibt es auf auf der Homepage „Germany4Ukraine“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)
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