Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Seit 10 Jahren Rauchwarnmelder-Pflicht

Rauchwarnmelder an der Decke rot beleuchtet

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Dezember 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Bayern – Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldungen ausgestattet werden. Damit müssen 2023 Tausende dieser kleinen Gerätschaften ausgetauscht werden – selbst wenn sie noch einwandfrei funktionieren. 

Die Lebensdauer von Rauchwarnmelder ist auf zehn Jahre eingeschränkt. Dann besteht die Verpflichtung zum Austausch, auch wenn ein Gerät zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich noch fehlerfrei funktioniert. Und das ist dann 2023 bei vielen Rauchwarnmeldern in Bayern der Fall. Das genaue Austauschdatum findet sich im Normalfall auf dem jeweiligen Melder auf dem Typenschild.
Ausrangierte Rauchmelder zählen als Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. In den Restmüll gehören sie keinesfalls.
Seit 2018 sind die Rauchwarnmelder auch in allen Bestandswohnungen in Bayern Pflicht.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.