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Senkung des Schutzstatus des Wolfs tritt in Kraft – BBV begrüßt die Entscheidung

Wolf

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. März 2025

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München / Bayern – Am Freitag (7.3.2025) wurde die Entscheidung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, rechtsgültig. Der Bayerische Bauernverband begrüßt die Entscheidung. 

Bislang waren Mitgliedstaaten der Berner Konvention in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.  Regulierende Maßnahmen waren nur unter eng definierten Ausnahmebedingungen möglich. Der Bayerische Bauernverband, der sich seit Jahren für eine praxisnahe Anpassung des Schutzstatus einsetzt, wertet die aktuelle Entscheidung daher als wichtigen Fortschritt für eine ausgewogene Koexistenz von Landwirtschaft und Artenschutz.

Stefan Köhler, BBV-Bezirkspräsident für Unterfranken und Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband erklärt dazu: „Mit der ab heute offiziell gültigen Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs auf internationaler Ebene ist ein entscheidender Schritt getan. Nun liegt es an der EU, die FFH-Richtlinie anzupassen und praxisgerechte Lösungen für Landwirte und Weidetierhalter zu schaffen.“ Die politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten müssten nun zügig handeln, „um den veränderten ökologischen und wirtschaftlichen Realitäten Rechnung zu tragen“.

Der Schutz des Wolfs bleibe unbestritten, doch die realen Herausforderungen in ländlichen Regionen würden regionale Entscheidungskompetenzen fordern, um differenzierte, bedarfsgerechte und praktikable Maßnahmen zur Bestandsregulierung und zum Herdenschutz möglich zu machen.

Der Bayerische Bauernverband fordert daher
  • die zeitnahe Anpassung der FFH-Richtlinie durch die Europäische Kommission,
  • erweiterte Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten zur Bestandsregulierung, sowie
  • angemessene Entschädigungen und effektive Präventionsmaßnahmen, um wirtschaftliche Verluste in der Weidewirtschaft zu minimieren.
    (Quelle. Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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