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Serie von Geldautomatensprengungen hält an

Bankautomat

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. Mai 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Bayern /  Deutschland  – Die Serie von Geldautomatensprengungen in Deutschland hält an und die Täter gehen dabei zunehmend rücksichtsloser vor. Sie setzen sogar teil Sprengstoffe aus militärischen Einsätzen ein und gefährden damit Anwohner und Einsatzkräfte. Bayern fordert nun ein Maßnahmenbündel, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung hervorgeht. 

Die bayerische Justiz fordert deshalb ein Maßnahmenbündel im Kampf gegen die häufig aus dem Ausland, z.B. den Niederlanden, einreisenden Bandenkriminellen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Geldautomatensprengungen sind die Banküberfälle der Moderne. Während traditionelle Banküberfälle stark abgenommen haben, hat sich die Zahl der Geldautomatensprengungen zwischen 2006 und 2022 bundesweit von 30 auf 493 mehr als verfünfzehnfacht. Vergangenes Jahr wurde in Deutschland durchschnittlich jeden Tag mindestens ein Geldautomat gesprengt. Das Strafgesetzbuch sieht für diese Fälle regelmäßig eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren vor.“

Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 94. Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai in Berlin ein. Justizminister Eisenreich schlägt ein Drei-Säulen-Konzept im Kampf gegen Geldautomatensprengungen vor.

Säule 1: Tatanreize reduzieren

Banken und Automatenhersteller stehen in der Verantwortung, es den Geldautomatensprengern so schwer wie möglich zu machen. Eisenreich: „Die Täter setzen teils immer aggressivere Sprengstoffe ein und gefährden damit Anwohner und Einsatzkräfte. Es ist wichtig, Tatanreize für Sprengungen möglichst zu reduzieren. Frankreich und die Niederlande haben beispielsweise Färbesysteme eingesetzt, um das Geld bei einer Sprengung unbrauchbar zu machen.“

Säule 2: Konzentration der Strafverfolgung bei einzelnen Staatsanwaltschaften

Geldautomatensprenger sind häufig Serientäter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität. Bei Tatserien von ein und derselben Bande sind regelmäßig eine Vielzahl verschiedener Tatorte und damit verschiedene Staatsanwaltschaften betroffen. Eisenreich: „Eine dezentrale Verfolgung einzelner Taten durch verschiedene Staatsanwaltschaften wäre ineffektiv. Deshalb ist es für eine effektive Strafverfolgung sinnvoll, Tatserien, die zeitlich, räumlich und personell in Verbindung stehen, bei einer Staatsanwaltschaft zu konzentrieren. Welche Erfolge damit erzielt werden können, zeigt ein großes Verfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg.“ Dort wird seit Ende 2021 zentral gegen eine niederländische Bande ermittelt, der bislang mehr als 50 Sprengungen in Süddeutschland mit einem Gesamtschaden von mehr als zehn Millionen Euro zur Last gelegt werden. Bei einer großen Durchsuchungs- und Festnahmeaktion Ende Januar wurden in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen und belgischen Behörden zahlreiche Haftbefehle vollstreckt.

Säule 3: Automatische Kennzeichenerfassung für Ermittlungszwecke zulassen

Die Täter sind hochmobil. Ihr Markenzeichen sind schnelle Autos, mit denen sie über Autobahnen und Fernstraßen zu den Tatorten in Deutschland fahren und sich schnell wieder absetzen. Knapp jeder zehnte Geldautomat in Bayern ist nach einer Analyse des Bayerischen Landeskriminalamtes besonders gefährdet, da er z. B. nah an einer Autobahn oder einer großen Bundesstraße liegt. Der Justizminister: „Ohne die richtigen Ermittlungswerkzeuge werden unsere Ermittlerinnen und Ermittler ausgebremst. Es ist deshalb wichtig, dass sie Fahrzeug-Kennzeichen auf den vermuteten An- und Abfahrtsrouten erfassen und zum späteren Abgleich aufzeichnen können.“ Die Strafprozessordnung erlaubt derzeit eine Kennzeichenerfassung u. a. für Fahndungen, nicht jedoch für Ermittlungen. Bereits im Frühjahr 2019 hatte die Justizministerkonferenz den Bund aufgefordert, eine Aufzeichnung auch für Ermittlungszwecke zuzulassen. Eisenreich: „Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, tätig zu werden, damit Organisierte Kriminalität besser bekämpft werden kann.“
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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