Rosenheim / München / Bayern – Silvester ohne Beschränkungen! Nach zwei Jahren Pause sind in Bayern ab dem heutigen Donnerstag wieder pyrotechnische Gegenstände für Silvester im Handel erhältlich. Doch was darf legal gezündet werden und was ist dennoch illegal? Das Bayerische Landeskriminalamt informiert.
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
Feuerwerk aus Ausland oder Internet
entspricht nicht hiesigen Sicherheitsstandards
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist, die in der Regel unklare Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper.
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt nach Auskunft der Polizei in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich.
Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische
Landeskriminalamt:
- Nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper erwerben
- Niemals versuchen Feuerwerk selbst zu basteln
- an die Gebrauchsanweisungen halten
- Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu
Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien zünden - Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern,
z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten feuern - Niemals Blindgänger auf heben oder diese erneut zünden.
- Feuerwerkskörper niemals in der Hand zünden
- keine Zündschnüre verkürzen oder Feuerwerkskörper bündeln.
(Quelle: Bayerisches Landeskriminalamt / Beitragsbild: Symbolfoto re / Screenshots: Bayerisches Landeskriminalamt-Pressemitteilung)
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