Rosenheim / Landkreis / Bayern / Deutschland – Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober diesen Jahres auf 12 Euro je Stunde. In der Stadt und dem Landkreis Rosenheim profitieren davon laut DGB Region Oberbayern 21.059 Beschäftigte, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen.
„Das sind 15,3 Prozent aller Beschäftigten in Stadt und Landkreis Rosenheim, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg“, so Günter Zellner, Geschäftsführer der DGB Region Oberbayern.
Vor allem Frauen helfe
die neue Lohnuntergrenze
Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel würden Arbeitgeber den Beschäftigten oft anständige Löhne verweigern. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag würden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Zellner. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“
Quer durch alle Branchen würden jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht erhalten. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“, sagte Zellner.
Trotz der Mindestlohnanhebung wies der DGB Oberbayern mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagte Zellner. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung müsse jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, müsse der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“
DGB-Aktion an
Bahnhöfen und Marktplätzen
Am morgigen 28. September macht der DGB mit einer Info-Aktion auf mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet auf den gesetzlichen Mindestlohn aufmerksam.
(Quelle: Pressemitteilung DGB Region Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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