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Söchtenau: Motorradfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt

polizeihubschrauber am Himmel. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. August 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Söchtenau / Landkreis Rosenheim – Schwer verletzt wurde ein 16-jährigre Kradfahrer bei einem Verkehrsunfall am Dienstagabend (5.8.2025) auf der Staatsstraße 2095 in Söchtenau (Landkreis Rosenheim). Ein Polizeihubschrauber war im Einsatz. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 
Auf der Staatsstraße 2095, zwischen den Gemeinden Söchtenau und Bad Endorf, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem schwerverletzten Kradfahrer. Nach derzeitigem Ermittlungsstand, fuhr ein 16-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades aus dem Landkreis Rosenheim, die Staatsstraße 2095 entlang. Hinter ihm fuhr ein 50-jähriger Autofahrer aus Gstadt. Der Autofahrer übersah den Motorradfahrer und es kam zu einem Auffahrunfall. Durch die Wucht des Aufpralles stürzte der Kradfahrer von seinem Fahrzeug. Er wurde in der Folge unter der dortigen Leitplanke hindurchgeschleudert und kam in einer Wiese schwerverletzt zum Liegen.
Das Motorrad wurde zwischen Fahrbahn und Leitplanke eingeklemmt. Der 16-Jährige rief mit seinem Handy einen Bekannten an und schilderte den Unfall, auch das er nicht genau weiß, wo sein Standort sei. Der Bekannte alarmierte daraufhin sofort die Rettungskette und schilderte das Unfallgeschehen. Über die eingeleitete Rettungskette wurde auch ein zufällig, sich im Nahbereich befindlicher Hubschrauber der Polizei, zur Suche nach dem Verunfallten beauftragt. Durch den Suchscheinwerfer des Hubschraubers, konnte der Verletzte schnell gefunden und die Rettungskräfte am Boden zugeführt werden. Der 16-Jährige erlitt schwere Verletzungen im Bein-/Fußbereich, Lebensgefahr besteht nach medizinischer Aussage nicht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von rund 10.000 Euro. Gegen den 50-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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