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Sonniger Start in die Angelsaison am Chiemsee

Chiemsee. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Mai 2025

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Chiemsee / Landkreis Rosenheim – Bei schönstem Frühlingswetter fiel am 1. Mai der heiß herbeigesehnte Startschuss für die Sportangler am Chiemsee. Die Wasserschutzpolizei zieht nach einer Kontrollaktion eine positive Bilanz.

Zum Auftakt in die Angelsaison zog es eine Vielzahl von Fischern an und auf das Bayerische Meer. Die Wasserschutzpolizei Prien führte aus diesem Anlass, gemeinsam mit der Fischereiaufsicht, eine größere Kontrollaktion an den neuralgischen Punkten des Gewässers durch. Insgesamt wurden zu Wasser und zu Lande etwa 60 Kontrollen durchgeführt.
Vor allem auf der Seefläche war die Begeisterung für den Angelsport deutlich sichtbar. So befanden sich ersten Schätzungen der Polizei, zur Folge, über 200 Bootsbesatzungen mit Angelausrüstung auf dem Wasser.

Gegen 4 Angler wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Fischwilderei eingeleitet

Die polizeiliche Bilanz der Kontrollaktion ist jedoch durchwegs positiv zu werten. „Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Sportfischer, verhielt sich vorschriftsmäßig und waren im Besitz der erforderlichen Dokumente“, heißt es in dem Polizeibericht. Gegen 4 Angler musste jedoch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fischwilderei eingeleitet werden.  Außerdem kam es zu weiteren geringfügigen Beanstandungen und zwei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nach dem Bayerischen Fischereigesetz und der Chiemsee-Ruhezonenverordnung.
Im Zusammenhang mit dem allgemein bevorstehenden Saisonstart des Wassersports am Chiemsee, möchte die WSP Prien alle Bootsführer auf die geltenden Bestimmungen der bayerischen Schifffahrtsverordnung hinweisen. Dort sind alle relevanten Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften enthalten. Jedes Wasserfahrzeug benötigt einen Schiffsführer, welcher für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist. Beispielsweise ist hervorzuheben, dass sich die Promillegrenze auf dem Wasser nicht von der im Straßenverkehr unterscheidet. Ebenso sind für die Besatzungen von Segel- und Elektrobooten geeignete Rettungsmittel an Bord mitzuführen.
(Quelle: Pressemitteilung Wasserschutzpolizei Prien am Chiemsee / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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