Die Newcastle‑Krankheit (englisch Newcastle disease, ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels, ausgelöst durch das Newcastle‑Disease‑Virus (ein Aviäres Paramyxovirus Typ 1). Sie kann viele Vogelarten betreffen, insbesondere Hühner und Puten, und verläuft bei diesen oft tödlich. Typische Symptome sind Atemwegsprobleme, reduzierte Legeleistung, Durchfall und Lähmungserscheinungen.
Die Übertragung erfolgt direkt durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Vögel (Kot, Nasen- oder Augensekret) sowie indirekt über kontaminierte Gegenstände, Futter, Wasser, Kleidung oder Fahrzeugreifen. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich, eine Infektion bleibt in der Regel auf eine lokale Bindehautentzündung beschränkt.
In Deutschland gilt die Newcastle‑Krankheit als meldepflichtige Tierseuche. Laut dem Friedrich‑Loeffler‑Institut war der letzte Ausbruch bei Geflügel 1996 – seither trat die Krankheit bundesweit nicht mehr auf, bis zu den Fällen im Februar/März 2026. (lgl.bayern.de)
Amtliche Maßnahmen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Im Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit wurde der amtliche Verdacht auf Newcastle‑Krankheit festgestellt. Betroffen sind laut Auskunft des Landratsamt Mühldorf am Inn rund 30 000 Tiere.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn hat den Betrieb gemäß den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften sofort gesperrt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört die tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.
In Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden um den Betrieb Schutz‑ und Überwachungszonen eingerichtet:
Schutzzone: Mindestradius 3 Kilometer
Überwachungszone: Mindestradius 10 Kilometer, auch Teile der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal/Inn
Die genauen Regelungen, einschließlich der Abgrenzung der Zonen und einzuhaltender Maßnahmen, werden durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn festgelegt und auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht.
Außerhalb der Schutz‑ bzw. Überwachungszone gelten derzeit keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert jedoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher nicht gemeldet haben, auf, dies unverzüglich nachzuholen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung.
Kontakt und weitere Informationen
Für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen steht das Veterinäramt Mühldorf a. Inn per E-Mail zur Verfügung: vetamt@lra-mue.de
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Infos: Landratsamt Mühldorf am Inn und lgl / Beitragsbild: Symbolfoto: re)


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