Rosenheim – Mit Frühlingsbeginn sprießen nicht nur die Blumen, sondern auch der Rasen. Damit werden in Kürze auch wieder die Rasenmäher in Betrieb genommen. Wann darf gemäht werden und wann nicht? Die Stadt Rosenheim informiert.
Die Städtische Hausarbeits- und Musiklärmverordnung regelt die Einhaltung der Ruhezeiten. Lärmintensive Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder ruhestörende Hausarbeiten wie Hämmern und Bohren dürfen demnach in der Sommerzeit (ab dem 30.03.2025) zwischen Monat und Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und zwischen 14 Uhr 19 Uhr, sowie samstags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und zwischen 14 Uhr 18 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Arbeiten grundsätzlich nicht gestattet.
Ausgenommen von den Einschränkungen sind jedoch Arbeiten, die aus Verpflichtungen aus anderen gesetzlichen Bestimmungen resultieren, wie beispielsweise Schneeräumen im Winter.
Für Musik gilt die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht unnötig gestört werden. Die Nachtruhe muss zwischen 22:00 Uhr und 07:00 gewahrt werden. Dies gilt sowohl für Musikinstrumente als auch für Musikwidergabe.
Zuwiderhandlung kann mit Geldbußen geahndet werden. Die Hausarbeits- und Musiksatzung gilt nicht für gewerbliche Betriebe. Einzusehen ist sie hier.
(Quelle. Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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