Rosenheim – Ab sofort können bei der Stadt Rosenheim Anträge für Soforthilfe nach dem Hochwasser am vergangenen Montag (3.6.2024) eingereicht werden. Wegen der schweren Schäden, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen.
Privathaushalte im Stadtgebiet Rosenheim können sich dafür an die Stadtverwaltung Rosenheim wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5.000 Euro erhalten (Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“), bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro (Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“). Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Antrag auf Soforthilfe kann bei der Stadtverwaltung Rosenheim eingereicht werden. Für Unternehmen und Freiberufler ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Anfragen können direkt an hochwasser@reg-ob.bayern.de gestellt werden. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.
Die Antragsformulare sind über die Startseite der Homepage der Stadt Rosenheim https://www.rosenheim.de/news/soforthilfeaktion-anlaesslich-der-aktuellen-ueberschwemmungen/ zu erreichen. Hier stehen die Formulare sowie die Richtlinien zum Herunterladen bereit.
Der ausgefüllte Antrag kann per Post (Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim) oder per E-Mail soforthilfe@rosenheim.de eingereicht werden. Stichtag ist der 30. September 2024. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Rückfragen können auch telefonisch unter 08031 / 365 83 66 in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 Uhr bis 17 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr gestellt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)
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