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Stadt Rosenheim: Wahlbekanntmachung zur Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 8. März 2026

Stimmzettel werden in Wahlurnen geworfen. Daneben kleine Bayernfahnen. Foto: ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Februar 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten in Rosenheim gefragt: Bei der Oberbürgermeister- und Stadtratswahl entscheidet die Stadt über die politische Richtung der kommenden Jahre. Jede Stimme zählt – und wer teilnehmen möchte, sollte sich frühzeitig informieren, wo und wie die Wahl stattfindet.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahllokal ihres Stimmbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Insgesamt gibt es 48 allgemeine Stimmbezirke und 20 Briefwahlvorstände. Angaben zum jeweiligen Wahlraum sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Zum Wählen sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Hinweis: In Pang finden drei Wahllokale aufgrund von Bauarbeiten nicht im Kinderhort, sondern in der Grundschule statt. Diese Räume sind nicht barrierefrei.

Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlzelle, wobei der Stimmzettel so zu falten ist, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln:

  • Oberbürgermeisterwahl: Jede Person hat eine Stimme.
  • Stadtratswahl: Jede Person hat 44 Stimmen, die auf Wahlvorschlagslisten und Einzelpersonen verteilt werden können. Es dürfen nicht mehr als 44 Stimmen vergeben werden; Bewerberinnen und Bewerber können ein bis drei Stimmen erhalten. Vorgedruckte Namen auf Listen können gestrichen werden, und es ist möglich, Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien zu verteilen.
Briefwahl

Wahlberechtigte mit einem Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Rosenheim oder per Briefwahl abstimmen. Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragt werden und spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt.

Rechtliches und Hinweise
  • Die Wahl ist öffentlich, darf aber nicht beeinträchtigt werden.
  • Jede wahlberechtigte Person darf nur einmal und persönlich wählen.
  • Wer unbefugt wählt oder das Wahlergebnis verfälscht, macht sich strafbar (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, auch der Versuch ist strafbar).

Aufgrund der Wahl bleibt das Bürgeramt einschließlich Einwohnermeldeamt, Ausländeramt und Standesamt vom 9. bis 11. März 2026 für den Parteiverkehr geschlossen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

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