Rosenheim – Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März lädt im Oktober zu fünf Bürgerversammlungen ein. Den Auftakt macht der Stadtbereich Süd-Ost am 1. Oktober im Happinger Hof. Im Mittelpunkt stehen der direkte Austausch, aktuelle Entwicklungen und Anregungen aus der Bürgerschaft.
Was hat sich seit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Andreas März getan? Wie soll sich Rosenheim für die Zukunft ausrichten und wo gibt es Handlungsbedarf? Im direkten Dialog stehen Oberbürgermeister und Stadtverwaltung bei insgesamt fünf Bürgerversammlungen im Oktober den Bürgern Rede und Antwort.
„Wir wollen mit offenen Ohren die Anliegen unserer Bürger besprechen. Darum haben wir uns wieder für unsere Wirtshäuser als Versammlungsorte entschieden. Ganz nach bayerischer Tradition redet es sich beim Wirt direkter: Geradeaus und auf Augenhöhe, damit Anregungen und Wünsche ungefiltert bei mir und den Kollegen unserer Stadtverwaltung landen und bearbeitet werden können. Unsere Bürgerversammlungen sind ein Paradebeispiel für bürgernahe Kommunikation“, so März.
Antrags- und Stimmrecht bei den Versammlungen ab 14 Jahren
Neben der aktuellen Lage der Stadt kommen auch stadtteilspezifische Themenbereiche zur Sprache.
Die erste Bürgerversammlung findet am Mittwoch, 1. Oktober um 19 Uhr für den Bereich Süd-Ost im Happinger Hof statt. Hier werden die Belange der Stadtteile Aisinger Landstraße, Happing, Hl. Blut, Kaltmühl, Kaltwies, Kastenau behandelt.„Auch in diesem Jahr ist es mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass das Rede-, Antrags- und Stimmrecht schon für Jugendliche ab 14 Jahren gilt und Anregungen der Jugend unbedingt willkommen sind.“, so der Oberbürgermeister.
Weitere Versammlungen
Am 7.10. folgt die Bürgerversammlung für den Süden beim Kirchenwirt in Pang, am 9.10. für die Mitte bei Tante Paula im Mailkeller, am 15.10. für den Norden im Gasthof Höhensteiger und am 23.10. den Bereich Mitte-Süd-West im Gasthof Alt-Fürstätt. Beginn ist jeweils um 19 Uhr.
Auch Jugendliche ab 14 Jahren haben ein Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Vereine, Verbände und so weiter besitzen dieses höchstpersönliche Recht nicht.


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