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Stellplätze auf Privatgrund schaffen

Fahrradstraße

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. November 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – In der Küpferlingstraße in Rosenheim wird ein Schutzstreifen für den Radverkehr eingerichtet. Dadurch entfallen künftig rund 60 Autostellplätze am Fahrbahnrand. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese auf Privatgrund einzurichten:

Der Beschluss für den Schutzstreifen für den Radverkehr im Abschnitt Salzburger Weg bis Dr.-Hefner-Straße fiel in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV einstimmig. Der Vorschlag entstammt dem Maßnahmenkonzept zur Umsetzung des Radentscheids. 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf öffentlichem Grund weggefallene Stellplätze auf Privatgrundstücken einzurichten. Unter welchen Voraussetzungen und an welchen Stellen solche Parkplätze möglich sind, kann im Rahmen eines Bauberatungsgesprächs abgefragt werden. Hierfür steht das Rosenheimer Bauordnungsamt unter der Telefonnummer 08031 / 365 1671 oder per E-Mail unter bauordnungsamt@rosenheim.de zur Verfügung. In diesen Beratungsgesprächen wird auch darüber informiert, in welchen Fällen solche Maßnahmen keine Baugenehmigung erfordern und wann ein Bauantrag notwendig ist.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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