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Stichwaffen bei Grenzkontrolle bei Oberaudorf sichergestellt

Die 3 sichergestellten Messer. Foto: Copyright Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. März 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Oberaudorf / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Dienstag (25.3.2025) bei Grenzkontrollen auf einer Landstraße nahe Oberaudorf einen serbischen Pkw-Fahrer und seinen kroatischen Beifahrer vorläufig festgenommen. Der Fahrzeugführer wurde der versuchten illegalen Einreise beschuldigt, sein mit gleich drei Messern ausgerüsteter Begleiter des mehrfachen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen des Autos mit serbischen Kennzeichen, konnte sich der Mann am Steuer nicht mit den Papieren ausweisen., die für die Einreise in die Bundesrepublik erforderlich gewesen wären. Der Mitfahrer händigte eine kroatische Identitätskarte aus, allerdings fanden die Bundespolizisten in seinem Reisegepäck ein „Springmesser“, bei dem die Klinge auf Knopfdruck herausschnellt, sowie ein „Einhandmesser“, das über eine einhändig feststellbare Klinge verfügt. Bei der Durchsuchung des Kroaten entdeckten die Beamten in dessen Hosentasche noch ein weiteres Springmesser.
Demnach wurde dem 27-Jährigen vorgeworfen in zwei Fällen ein Vergehen und in einem Fall eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz begangen zu haben. Alle drei Stichwaffen wurden sichergestellt. Auf Anordnung der verständigten Rosenheimer Staatsanwaltschaft musste der kroatische Staatsangehörige als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 1.800 Euro hinterlegen. Um sowohl diesen Betrag als auch die sichergestellten Stichwaffen „erleichtert“ konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Dem Serben hingegen wurde die Einreise in die Bundesrepublik verweigert. Der 28-Jährige musste nach Österreich zurückkehren, nachdem er wegen eines unerlaubten Einreiseversuchs angezeigt worden war.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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