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Tarifabschluss in der bayerischen Milchwirtschaft

Milchkrug und Milchglas vor Sonnenblumen.

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

9. August 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Fürstenfeldbruck / Bayern – Nach drei gescheiterten Verhandlungsrunden hatte die NGG-Tarifkommission die Schlichtung angerufen. Nun gibt es einen Tarifabschluss in der Bayrischen Milchwirtschaft.

Anlass war für die Schlichtung der Eklat am Ende des dritten Verhandlungstermins. Ein bereits unterschriftsreifes Ergebnis, das nach 17-stündiger Verhandlung zwischen den Tarifparteien ausgehandelt war, wurde in letzter Minute doch noch von den Arbeitgebern zurückzogen. Dabei waren bis zur dritten Verhandlung am 22. Juli zwei bayernweite Warnstreikwellen in 28 Milchbetrieben vorausgegangen, die insgesamt länger als 830 Stunden andauerten.
Auch die Schlichtung war kein Selbstläufer. Nach 17 Stunden, teils zähen und harten Verhandlungen, konnte man sich, unter dem Vorsitz des Schlichters Dr. Harald Wanhöfer (Präsident des Landesarbeitsgerichts München), auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages verständigen.
Die Einigung für die rund 19.000 Beschäftigten sieht die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab dem 1.11.2024 vor. Die Entgelte erhöhen sich um monatlich 200 Euro brutto und ab 1.07.2025 folgt eine weiter Erhöhung der Bruttoentgelte um 3,2%. Zudem wurde eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.100 Euro netto, die in drei Tranchen ausgezahlt wird, sowie die Erhöhung der betriebliche Altersvorsorge um 200 Euro, auf nun mehr 1.000 Euro im Jahr, vereinbart.

Verbesserung für Azubis

Die Ausbildungsvergütungen (je Ausbildungsjahr) steigen ab 1.11.2024 um 5,4% monatlich und um weitere 3,2% ab dem 1.07.2025. Die Ausbildungsvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr somit in zwei Schritten auf 1.369 Euro und im Anschluss auf 1.413 Euro. Sie erhalten ebenfalls eine
Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 550 Euro netto in drei Tranchen. Für die Auzubis konnte zudem ein Paket zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsqualität geschnürt werden. Auszubildende bekommen ihre Fahrtkosten zur Berufsschule bis zu 49 Euro vom Arbeitgeber erstattet, sie erhalten nun je 3 Tage bezahlte Freistellung vor den schriftlichen Abschlussprüfungen Teil 1 und 2 sowie eine Woche Prüfungsvorbereitungszeit mit dem betrieblichen Ausbildern.
(Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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