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Tödlicher Unfall bei Tiefbauarbeiten in Oberneukirchen

Polizei-Dienstmütze auf Autodach von Polizeiauto. Blaulicht leuchtend daneben

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. Februar 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Oberneukirchen / Landkreis Mühldorf – Am Donnerstag (20.2.2025)  verunglückte im Gemeindebereich von Oberneukirchen (Landkreis Mühldorf) ein 32 Jahre alter Mann bei Tiefbauarbeiten tödlich. Nun ermittelt die Kriminalpolizei, wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Über die Integrierte Leitstelle wurde die Polizeieinsatzzentrale am Donnerstagmittag (20. Februar 2025) über einen schweren Arbeitsunfall im Gemeindebereich von Oberneukirchen informiert, bei welchem ein 32-Jähriger ums Leben kam.

Wie die ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, arbeitete ein 32-Jähriger in einer Baugrube, um in dieser Leitungen zu verlegen. Als er sich hierfür unten in der Grube befand, löste sich gegen 11.45 Uhr Erdmaterial und begrub den Mann vollständig. Dabei zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er vor Ort verstarb und der verständigte Notarzt nur mehr den Tod feststellen konnte.
Die ersten Maßnahmen vor Ort führten Beamte der Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn durch. Unmittelbar darauf übernahmen die weiteren Untersuchungen zum genauen Unfallhergang, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Ermittler des Fachkommissariats 1 der Kriminalpolizei Mühldorf. Hierbei wurden sie in der unbefestigten Baugrube zur Eigensicherung von Polizeibeamten des Alpinen Einsatzzuges unterstützt. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden.
Nach bisherigem Kenntnisstand liegen den Ermittlern keine Hinweise auf ein Fremdverschulden oder eine Beteiligung Dritter vor. Es muss von einem tragischen Arbeitsunfall ausgegangen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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