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Trinkwasser in Teilen von Prutting und Stephanskirchen muss abgekocht werden

Wasser wird aus Flasche in Glas geschenkt

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. Januar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Prutting / Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Das Trinkwasser in ca. 110 Haushalte in Obernburg/Haidbichl und Stephanskirchen (Landkreis Rosenheim) muss ab sofort abgekocht (19.1.2024) werden. Grund ist, dass die Chlorung des Trinkwassers nach einem Ausfall der Netzpumpe nicht mehr funktioniert. Versorgt werden die betroffenen Haushalte nun über eine Notversorgung mit Trinkwasser aus der Gemeinde Prutting.

Konkret von dem Abkochgebot in Teilen der Gemeinden Prutting und Stephanskirchen ist die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbands Obernburg/Haidbichl betroffen. Somit gilt das Abkochgebot für den Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl (ohne Rosenstraße), Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. In der Gemeinde Stephanskirchen ist nur der Teil Bad Leonhardspfunzen betroffen.

Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informieren. Diese Aufforderung gilt so lange, bis wieder eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz vorhanden ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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