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Über 590.000 Euro zusätzlich für Sportförderung

Sportplatz

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Oktober 2023

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Rosenheim – Über 590.000 Euro zusätzlich für die Sportförderung in Stadt und Landkreis Rosenheim – Damit sollen die Folgen der Energiekrise für Sport- und Schützenverein in Bayern abgefedert werden. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Rosenheimer Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner hervor.

Um die Folgen der Energiekrise für bayerische Sport- und Schützenvereine abzufedern, wird aktuell durch die Kreisverwaltungsbehörden die sogenannte verdoppelte Vereinspauschale ausbezahlt. Im November 2022 hatte die bayerische Staatsregierung auf Initiative der CSU-Fraktion die Verdoppelung der Vereinspauschale beschlossen. „Die Sport- und Schützenvereine in Stadt und Landkreis Rosenheim erhalten dadurch 2023 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro“, so Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner.

„Kraftvolles Zeichen in schwierigen Zeiten“

Klaus Stöttner ergänzt: „Die erneute Verdoppelung der Vereinspauschale ist ein kraftvolles Zeichen in schwierigen Zeiten: Sie ist eine unbürokratische und flächendeckende Fördermaßnahme, damit die Vereine in Bayern die Herausforderungen der Energiekrise meistern können. Rund 42 Millionen Euro stehen damit bayernweit Sport- und Schützenvereinen zur Verfügung“
Insgesamt ist es nach 2020 und 2021 bereits das dritte Mal, dass die Vereinspauschale verdoppelt wird. „Vereine sind das Herzstück unseres sozialen Gefüges und von unschätzbarer Bedeutung für Kinder, Jugendliche und die gesamte Gesellschaft. Es ist unser erklärtes Ziel, dass kein Verein aufgrund zu hoher Energiekosten schließen muss“, stellt Rosenheimer Stimmkreisabgeordnete fest.

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Mitgliederzahl, wobei Kinder, Jugendliche und behinderte Vereinsmitglieder zehnfach gewichtet werden. Zudem wird auch die Anzahl von Trainern und Übungsleiterlizenzen berücksichtigt.
(Quelle: Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Klaus Stöttner / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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