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Überbrückungshilfe beantragen

Rathaus Rosenheim, roter Bau mit gepflastertem Vorplatz davor

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Januar 2022

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Rosenheim – Die Überbrückungshilfe III Plus ist als Überbrückungshilfe IV verlängert worden und umfasst nun auch den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Mit der Überbrückungshilfe IV werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen (mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020) im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie unterstützt. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen, wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 01. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Zu beachten ist, dass die Überbrückungshilfe IV nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, o.ä.) beantragt werden kann und dass die Antragsfrist für Erstanträge am 30. April 2022 endet
.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim)

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