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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Bad Feilnbach – Empfindliche Geldstrafe für Fahrer

Autoposer qualmende Reifen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. November 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Bad Feilnbach / Landkreis Rosenheim – Im April dieses Jahres wurde die Verkehrspolizeiinspektion auf der Autobahn A8 in Richtung München auf einen Audi RS Q8 aufmerksam, der viel zu schnell unterwegs war. Der Fahrer, ein 50-jähriger Österreicher, wurde nun mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Im April dieses Jahres wurden Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim auf einen Audi RS Q8 aufmerksam, als dieser die BAB A8 in Richtung München fuhr. Nachdem das Fahrzeug zunächst durch eine überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war, konnten im Rahmen der zivilen Nachfahrt rechtswidriges Überholen, deutliche Unterschreitungen des Mindestabstands sowie erhebliche Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Die im zivilen Dienst-Pkw verbaute Technik dokumentierte die Fahrt und das rechtswidrige Verhalten des Mannes mit österreichischer Staatsangehörigkeit gerichtsverwertbar.
In der Folge führte die zuständige Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, die Ermittlungen wegen des Verdachts mehrerer schwerwiegender Verkehrsstraftaten.

Fahrer ist nun vorbestraft

Nach Abschluss der Ermittlungen wurde in dem Verfahren nun vom Amtsgericht Rosenheim ein Strafbefehl erlassen. Der über 50-Jährige wurde dabei mit einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrages sowie einer im Bundesgebiet gültigen Fahrerlaubnissperre belegt. Die Verurteilung ist bereits rechtskräftig, sodass der Fahrer nun vorbestraft ist.
Der in diesem Fall erlassene Strafbefehl macht deutlich – Rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr werden nicht toleriert. Polizei und Justiz setzen alles daran, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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