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Verbraucherzentrale Bayern: Gericht fordert bessere Nutzer-Einstellungen bei TikTok

Frau sitzt auf Bank mit Handy in der Hand. Man erkennt nur HĂ€nde und FĂŒĂŸe

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich fĂŒr die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.
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28. MĂ€rz 2026

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Lesezeit: 2 Minute(n)

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MĂŒnchen / Bayern – Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass TikTok seine Website verbraucherfreundlicher gestalten soll. Im Fokus stehen Einstellungen zum Empfehlungssystem im „FĂŒr Dich“-Feed und die Meldung rechtswidriger Inhalte, die bislang fĂŒr Nutzer schwer auffindbar waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

Versteckte Einstellungen und Meldefunktionen im Fokus

Im Zentrum der Klage stand unter anderem das Empfehlungssystem der Plattform, das standardmĂ€ĂŸig auf der Auswertung persönlicher Nutzerdaten („Profiling“) basiert. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern sehen viele Nutzer Inhalte, die auf bisherigen Interessen beruhen. Verbraucher mĂŒssen aber die Möglichkeit haben, Inhalte auch ohne diese Auswertung angezeigt zu bekommen. Zwar bietet TikTok eine nicht-personalisierte Variante an – diese sei fĂŒr Verbraucher jedoch bislang kaum auffindbar.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg. Die Auswahlmöglichkeiten dĂŒrfen nicht in UntermenĂŒs verborgen sein. Verbraucher mĂŒssen die Profilbildung einfach ausschalten können, ohne sich durch unĂŒbersichtliche Einstellungen klicken zu mĂŒssen“, erklĂ€rt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Auch das Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte erfĂŒlle nicht die gesetzlichen Vorgaben. Zwar existiere eine Meldefunktion, doch nur ĂŒber eine versteckte Option könnten Nutzer ihre Kontaktdaten angeben und so eine RĂŒckmeldung vom Anbieter erhalten. „Es muss fĂŒr Verbraucher möglich sein, eine Antwort auf ihre Beschwerden zu erhalten. Sie dĂŒrfen nicht im Nirgendwo verschwinden“, betont Halm.
Das Gericht kritisierte besonders, dass der korrekte Meldeweg im AuswahlmenĂŒ verborgen war. Nur dieser Weg löse ein offizielles Verfahren nach dem DSA aus, bei dem die Angabe von Kontaktdaten möglich ist.

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

„FĂŒr Verbraucher bedeutet das Urteil mehr Transparenz und mehr Selbstbestimmtheit bei der Nutzung sozialer Medien“, erklĂ€rt Halm. TikTok muss jetzt nachbessern. Nutzer sollten die vorhandenen Einstellungs- und Meldemöglichkeiten aktiv nutzen: Wer nicht durchleuchtet werden möchte, kann den personalisierten Feed deaktivieren und sieht vielfĂ€ltigere Inhalte.
Gleichzeitig stĂ€rkt die Angabe von Kontaktdaten die Position der Nutzer: Sie können nachvollziehen, ob und wie ihre Beschwerden bearbeitet werden, da Anbieter zur RĂŒckmeldung verpflichtet sind.
Das Urteil des OLG Bamberg (Az.: 3 UKl 5/25 e) ist noch nicht rechtskrÀftig.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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