Deutschland hat eine Änderung der EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher E-Zigaretten kostenlos überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden – unabhängig vom Kaufort. Ziel ist es, die Entsorgung zu erleichtern, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Risiken für Umwelt und Sicherheit zu reduzieren.
„E-Zigaretten gehören weder in den Restmüll noch in den Gelben Sack und schon gar nicht in die Umwelt“, betont Sigrid Goldbrunner, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dank der neuen Regelung können Verbraucher ihre ausgedienten Geräte jetzt einfach dort abgeben, wo sie verkauft werden und das ohne Zusatzkosten und ohne Kaufpflicht.“
E-Zigaretten enthalten Akkus beziehungsweise Batterien sowie verschiedene Metalle. Werden sie unsachgemäß entsorgt, können Schadstoffe in Boden und Grundwasser gelangen und so Umwelt und Gesundheit belasten. Außerdem steigt durch falsch entsorgte Akkus das Risiko von Bränden in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Wertstoffhöfen.
Alternativ können Verbraucher E-Zigaretten weiterhin an kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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