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Vereiste Frontscheibe behinderte Sicht

vereiste Frontscheibe

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Dezember 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Holzkirchen / Landkreis Miesbach – Zu einem Verkehrsunfall kam es am gestrigen Sonntagvormittag in der Münchner Straße / Bahnhofsplatz in Holzkirchen (Landkreis Miesbach). Die Sicht eines Beteiligten war durch eine vereiste Frontscheibe beeinträchtigt. 

Nach den Angaben der Polizei war ein 51-jähriger Holzkirchner mit seinem Skoda in Richtung Stadtmitte unterwegs. An der dortigen Ampel hielt eine 48-jährige Münchnerin bei Rot. Der Holzkirchner konnte mit seinem Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand kommen und fuhr auf den VW der Münchnerin auf. 
Durch den Aufprall erlitt die Münchnerin ein HWS. Am VW entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 400 Euro. Der Rettungsdienst wurde nicht benötigt. 
Die Polizei Holzkirchen weist in diesem Zusammenhang auf den Paragraph 23 StVO hin:
Unter anderem ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass die Sicht durch den Zustand des Fahrzeuges nicht beeinträchtig wird. Dazu zählt auch, dass man die im Winter zugefrorenen Fahrzeugscheiben vollständig enteist, bevor man die Fahrt antritt.
Wer mit vereisten Scheiben losfährt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Er gefährdet auch die Gesundheit und das Leben von sich und anderen Verkehrsteilnehmern.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild Symbolfoto re)

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