München / Rosenheim – Eine 30-jährige Frau aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde am Flughafen München mit einem Drogenproblem aus dem Jahr 2019 konfrontiert. Die Frau war damals wegen des Besitzes von 5,5 Gramm Crystal Meth vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Gesamtstraße von 18.000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt worden.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bundespolizisten wurden auf den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein bei der Einreisekontrolle des Fluges EK051 aus Dubai aufmerksam.
Bereits 2019 hatte die 30-Jährige in München von einer unbekannten Person 5,5 Gramm Crystal Meth für 450 Euro erworben. Die illegale Substanz wurde bei ihr kurz darauf bei einer Polizeikontrolle an einer Tankstelle in Bad Aibling festgestellt. Diese Tat wurde der 30-Jährigen nun zum Verhängnis: Bundespolizisten griffen die Frau auf, als sie am Münchner Flughafen einreisen wollte, um ihre Eltern zu besuchen. Die Verurteilte musste die wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fälligen18.000 Euro zahlen. Hinzu kamen 841 Euro für die Verfahrenskosten.
Da die Frau nicht in der Lage war, die gesamten Justizschulden zu begleichen, sprang ihr Vater für sie ein und übernahm die restlichen Kosten.
Nach Zahlung der Geldstrafe durfte die 30-Jährige trotz ihres früheren Drogenproblems nach München einreisen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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