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Verhaftung bei Grenzkontrolle

Die Rosenheimer Bundespolizei hat einen rumänischen Staatsangehörigen für die Dauer von einem Jahr und einen Tag ins Gefängnis gebracht. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. April 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Für ein Jahr und einen Tag muss ein Rumäne ins Gefängnis, den die Bundespolizei bei Grenzkontrollen am Grenzübergang in Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) festgenommen hat. Der Mann muss sich wegen schweren Diebstahls verantworten.

Die Pressemitteilung der Bundespolizei im Wortlaut: 

Kaum ist das diesjährige Osterfest vorbei, freut sich ein rumänischer Staatsangehöriger vermutlich auch schon wieder auf die nächsten Osterfeiertage im kommenden Jahr. Aus gutem Grund, wird er dann doch aller Voraussicht nach wieder aus dem Gefängnis entlassen werden. Die Bundespolizei hat den Mann im Rahmen der Grenzkontrollen an der A93 festgenommen und für nicht weniger als 366 Tage in die Bernauer Haftanstalt eingeliefert.

Wie sich bei der Überprüfung der Personalien des Pkw-Insassen nahe Kiefersfelden herausgestellt hatte, lag gegen den 35-Jährigen ein Haftbefehl der Wuppertaler Justiz vor. Demnach war der Rumäne 2020 in sein Heimatland abgeschoben worden, nachdem er einen Teil seiner 27-monatigen Freiheitsstrafe „abgesessen“ hatte. Diese war wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls verhängt worden. Mit seiner Abschiebung war gleichzeitig die Aberkennung seines Freizügigkeitsrechts für die Dauer von fünf Jahren verbunden. Aufgrund seiner vorzeitigen Rückkehr in die Bundesrepublik wurde der Rest der noch nicht verbüßten Haftstrafe fällig. Die Bundespolizisten brachten den verhafteten Mann in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Dort wird er voraussichtlich für ein Jahr und einen Tag „hinter schwedischen Gardinen“ bleiben müssen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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