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Verkauf von Silvester-Feuerwerk gestartet – teils großer Andrang in der Region Rosenheim

Start des Verkaufs von Feuerwerkskörpern. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. Dezember 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim / Landkreis – Mit dem Start des Verkaufs von Silvester-Feuerwerk am heutigen Montagmorgen (29. Dezember 2025) ist es in vielen Geschäften der Region Rosenheim zu einem großen Andrang gekommen. Bereits gegen 5.30 Uhr am frühen Morgen bildeten sich bei frostigen Temperaturen vor einzelnen Märkten lange Warteschlangen.

Fotos, die Leser an die Redaktion geschickt haben, zeigen unter anderem die Situation in Bad Aibling (Unsere Beitragsfotos): Dort warteten nach Angaben von Augenzeugen bereits gegen 5.30 Uhr zahlreiche Kunden vor einem Geschäft auf den Verkaufsbeginn. Ähnliche Szenen wurden auch aus weiteren Orten in der Region gemeldet.

Nach Beobachtungen vor Ort handelte es sich überwiegend um Männer, die sich wie jedes Jahr zum Jahreswechsel mit Feuerwerkskörpern eindeckten. Das Interesse am Silvesterfeuerwerk ist dabei weiterhin groß – trotz der seit Jahren anhaltenden Diskussionen und kritischen Stimmen zur Sinnhaftigkeit dieser Tradition, etwa mit Blick auf Umweltbelastung, Tierwohl, Lärmentwicklung und Sicherheit.

Gleich zwei Einkaufwagen vollgepackt

Ein Verkäufer in einem Discounter berichtete gegenüber Innpuls.me, dass einige Kunden sogar gleich mit zwei Einkaufswagen erschienen seien, um diese vollständig mit Raketen, Böllern und Batterien zu füllen. Nach seinen Angaben investieren manche Käufer dafür Beträge, die einem ganzen Monatsgehalt entsprechen.
Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist in Deutschland gesetzlich auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist offiziell ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. In vielen Städten und Gemeinden gelten zudem örtliche Beschränkungen oder Verbotszonen, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder historischen Altstädten.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Fotomontage: re)

1 Kommentar

  1. Tja- und am südlichen Stadtrand wird auch bereits fleißig getestet, ob alles funktioniert 😞😓😩

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