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Verkehrskontrollen in Wasserburg führen zu mehreren Anzeigen

Junge Polizistin sitzt hinter Lenkrad und schaut sich mit einer Lupe einen Führerschein an. Foto: Symbolfoto Polizeipräsidium Südostbayern)

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. September 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Eiselfing / Landkreis Rosenheim – Am Montagabend (29.9.2025), führten Beamte der Polizeiinspektion Wasserburg am Inn mehrere Verkehrskontrollen durch, die teils weitreichende Folgen für die kontrollierten Fahrer hatten.

Gegen 17:30 Uhr wurde in Eiselfing nach den Angaben der Polizei, ein 28-jähriger Pkw-Fahrer angehalten. Er konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, seine Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gegen 19:20 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung im Stadtgebiet Wasserburg einen 18-jährigen Rollerfahrer. Der junge Mann versuchte zunächst, sich der Kontrolle durch waghalsige Fahrmanöver zu entziehen, konnte letztlich aber gestellt werden. Wie sich herausstellte, besaß er keine gültige Fahrerlaubnis für sein Leichtkraftrad. Außerdem war der Roller weder ordnungsgemäß zugelassen noch versichert, und der Fahrer stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Cannabis. Den Mann erwarten nun mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sein Fahrzeug wurde sichergestellt.

Schließlich kontrollierten die Beamten gegen 21:30 Uhr am Wasserburger Busbahnhof einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer. Der Mann stand sowohl unter Alkohol- als auch unter Drogeneinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von weit über einem Promille. Auch er durfte seine Fahrt nicht fortsetzen und wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten. Für Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Auto- oder Motorradfahrer: Bei Überschreiten von 0,5 Promille liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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