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Verlängerung der Veränderungssperre

Rathaus Rosenheim, roter Bau mit gepflastertem Vorplatz davor

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. August 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim –  Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen die geltende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 197 „Schönau“ zu verlängern. Ziel der Planung ist die gewachsene Siedlungsstruktur zu erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft weiter zu entwickeln.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 02.08.2022 ist die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre rechtsverbindlich geworden.
Die Bauleitplanverfahren werden nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Die Bekanntmachung mit dem räumlichen Geltungsbereich ist auf der städtischen Homepage abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html. Alternativ dazu können diese nach Terminvereinbarung (Telefon: 08031-365-1641) auch im Rathaus der Stadt Rosenheim, im Stadtplanungsamt, 3. Stock, Zimmer 300, Königstr. 24, 83022 Rosen-heim, während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 8  bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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