München – Bahnhöfe und Grenzübergänge sind für verurteilte Straftäter, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen, immer wieder gefährliche Orte. Nach einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof München konnte ein 46-Jähriger eine Ersatzfreiheitsstrafe nur abwenden, weil er unverzüglich die offenen Geldstrafen in Höhe von 8.640 EUR an die Justizkasse überwies.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Eine Personenkontrolle der Bundespolizei am Mittwochabend (9. August) im Hauptbahnhof kam einem 46-Jährigen teuer zu stehen. Um drei offene Haftbefehle, und eine drohende rund halbjährliche Ersatzfreiheitsstrafe abzuwehren, musste er „tief in den Geldautomaten“ greifen. In einem anderen Fall wurde ein 40-Jähriger, der eine Geldstrafe nicht begleichen konnte, der Ersatzhaft zugeführt.
Gegen 22:40 Uhr wurde ein 46-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof München einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei erbrachte ein Datenabgleich drei offene Haftausschreibungen.
Das Amtsgericht Stadtrode hatte den in Mannheim Geborenen am 24. März 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldbuße von 80 EUR, ersatzweise drei Tagen Haft, verurteilt. Vom Amtsgericht München lagen zwei nicht beglichene Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Am 7. Mai 2022 lautete das Urteil gegen den Brühler einmal 70 Tagessätze und ein weiteres Mal 95 Tagessätze, jeweils á 50 EUR (Gesamt: 8.250 EUR plus Verfahrenskosten), ersatzweise 70 bzw. 95 Tage Haft. Zudem lag bereits eine aktuelle Aufenthaltsermittlung, wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, seitens der Staatsanwaltschaft München I vor.
Da der 46-Jährige aufgrund eines Automaten-Auszahlungslimits, nicht mangels Geldes, den Betrag nicht vollständig in bar begleichen konnte, entschied die Staatsanwaltschaft München I, die restlich zu zahlende Summe unter Aufsicht eines Bundespolizisten mittels Überweisung per Onlinebanking zu begleichen. In vier Tranchen überwies der Mann die geforderten Beträge an die Landesjustizkasse Bamberg. Nach Zahlung wurde der in Brühl, im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen Wohnende auf freien Fuß gesetzt.
Gefundener Rucksack offenbart Vollstreckungsbefehl
In einem anderen Fall hatte ein 40-jähriger Deutscher weniger Glück. Er hatte beim Revier der Bundespolizei im Ostbahnhof gegen 22 Uhr den Verlust seines Rucksackes angezeigt. Dieser war erst kurz zuvor von einer Streife aufgefunden und mitgenommen worden. Ein Datenabgleich mit den im Rucksack befindlichen Ausweispapieren erbrachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I.
Der Wohnsitzlose war am 22. Oktober 2022 vom Amtsgericht München wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15 EUR verurteilt worden. Da er die geforderten 986 EUR (inklusive Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, wurde er den Justizbehörden zur Verbüßung der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zugeführt.
(Quelle: Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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