Am Sonntag (23.11.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der A94 ein litauisches Fahrzeug mit sechs Insassen. Der Fahrer, ein 31-jähriger Rumäne, wies sich mit einem gültigen rumänischen Reisepass aus. Bei der Durchsicht der Reisepässe von vier Moldauern fiel auf, dass bei drei Pässen der visumsfreie Bezugszeitraum bereits überschritten war. Gegen diese drei Personen besteht, nach den Angaben der Bundespolizei, der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Der rumänische Fahrer steht unter Verdacht des Einschleusens von Ausländern, durfte die Reise nach Bearbeitung auf der Dienststelle aber fortsetzen. Die Bundespolizei plante die Abschiebung der drei Moldauer per Flug von München nach Moldau am 25. November. Bis dahin wurden sie mit einer Meldeauflage entlassen.
Ein weiterer 20-jähriger Moldauer wurde am Montag (24. November) auf der A94 kontrolliert. Bei der Überprüfung seines Passes stellten die Beamten fest, dass mehrere Seiten entfernt waren und keine Ein- oder Ausreisestempel vorhanden waren. Gegen ihn bestehen der Straftatverdacht des Veränderns von amtlichen Ausweisen sowie der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts. Die Abschiebung wurde gemeinsam mit den drei anderen Personen durchgeführt. Ein zuvor reservierter Haftplatz war nicht erforderlich, da die Maßnahme planmäßig umgesetzt wurde.
Am Dienstagabend (25. November) wurden alle vier Moldauer auf dem Luftweg in die Republik Moldau abgeschoben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)


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