Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Zu schnell war ein 17-jähriger mit seinem Moped in Stephanskirchen unterwegs. Das Gefährt war „frisiert“. Das hat nun für den Jugendlichen Konsequenzen.
Der Polizei Rosenheim fiel das Moped der Marke Aprilia am gestrigen Donnerstagabend gegen 20.30 Uhr in der Vierzehnheiligenstraße in Stephanskirchen auf. Den angebrachten Versicherungskennzeichen zufolge dürfte der Roller nicht schneller als 45 km/ h fahren. Nach kurzer Verfolgung war den Beamten aber klar, dass dieses Moped schneller kann. Der Fahrer drosselte beim Anblick des Streifenwagens die Geschwindigkeit.
Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der 17-jährige Stephanskirchner lediglich den Führerschein der Klasse AM“ vorweisen konnte. Diese Klasse würde ausreichen, wenn das Moped tatsächlich nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h erreichen und nicht schneller gefahren werden kann.
Der Jugendliche gab ehrlicherweise zu, dass sein Roller zwar 50 ccm hätte, aber 60 km/h schnell fahren könne. Somit ändert sich, laut Polizei, die Fahrzeugart und der junge Mann hätte die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse „A 1“ vorzeigen müssen.
Das Moped wurde zur technischen Überprüfung abgeschleppt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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