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Vom Königssee bis zur Zugspitze: Zoll Rosenheim nimmt Tourismus- und Freizeitbranche unter die Lupe

Der Zoll unterwegs im Berchtesgadener Land. Archivbild: Presse HZA

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. August 2025

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Rosenheim / Region – Eine großangelegte präventive Sonderprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Freizeit- und Tourismusbranche führte das Hauptzollamt Rosenheim jüngst in den ländlichen Regionen Südostoberbayerns durch. Rund 50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Rosenheim, Weilheim und Traunstein befragten in diversen Freizeiteinrichtungsbetrieben, wie Almen, Bergbahnen oder Hotels und Gaststätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und nahmen vor Ort Geschäftsunterlagenprüfungen vor.

Auch in der Freizeitbranche setzt der ZOLL risikoorientiert den Fokus auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Scheinselbständigkeit sowie Ausländerbeschäftigung. Den sich nun ergebenen Erkenntnissen und ersten Hinweisen auf mögliche Verstöße geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim nun weiter intensiv nach.
„Gerade in der Tourismusbranche, in der beispielsweise Saisonarbeiter beschäftigt werden, treffen wir auf viele Arbeitskräfte aus dem Ausland. Dass diese manchmal ohne erforderliche Versicherung oder Arbeitserlaubnis tätig sind, zeigt unsere Erfahrung. Leider meinen immer noch einige, ein paar Euro an der Steuer vorbei sei ein Kavaliersdelikt.“, so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen, beziehungsweise geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
(Quelle: Pressemitteilung HZA Rosenheim / Beitragsbild: Copyright HZA Rosenheim)

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