Rosenheim / EU – Dieser neue Vorschlag der EU-Kommission sorgt bei vielen Autofahrern wohl nicht für Begeisterung: Autos , die älter als 10 Jahre sind, sollen zukünftig jedes Jahr zum TÜV. Der TÜV-Verband selbst dagegen begrüßt den Vorschlag.
Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor. Die neuen Vorschriften konzentrieren sich dabei auf die Anpassung an neue Technologien und die steigende Zahl an Elektrofahrzeugen und setzen einen Schwerpunkt auf Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität, das geht aus einer aktuellen EU-Pressemitteilung hervor. „Die EU ist fest entschlossen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Die heutige Initiative ist ein wichtiger Schritt, um unsere Straßen sicherer und unsere Luft sauberer zu machen und das Leben der Bürger zu erleichtern. Durch die Modernisierung unserer Vorschriften für die technische Überwachung nutzen wir die neueste Technologie, stärken die Durchsetzung und stellen sicher, dass sie mit den sich wandelnden Realitäten der Mobilität Schritt halten“, so EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas dazu.
Konkret sollen drei EU-Richtlinien überarbeitet werden: zu den regelmäßigen technischen Kontrollen von Fahrzeugen, zu Fahrzeugzulasssungen und zu den Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge.
Hier in Kurzfassung die Kernelemente der neuen Vorschriften:
- Anpassung der Prüfung an neue Fahrzeuge: Regelmäßige technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge und neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme, einschließlich der Prüfung der Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme.
- Neue Emissionsprüfungen: Erkennung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen, einschließlich manipulierter Fahrzeuge, mit fortschrittlichen Methoden für ultrafeine Partikel und NOx.
- Betrugsbekämpfung: Erfassung von Kilometerständen in nationalen Datenbanken für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen.
- Jährliche Kontrollen: Für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind.
- Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen und Austausch von Daten über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
- Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle: Gewährleistung der grenzüberschreitenden Anerkennung regelmäßiger technischer Inspektionen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat für einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden.
- Verbesserte Daten-Governance: Straffung des Zugangs zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.
Bevor diese neuen Vorgaben in Kraft treten können, müssen noch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Insbesondere zu dem Punkt mit den jährlichen Kontrollen für alle Pkws und Transporter, die älter als 10 Jahre sind, gibt es aber bereits jetzt kontrovers diskutierte Diskutieren. Während viele Autobesitzer sich fragen: „Muss das sein?“, begrüßt der TÜV-Verband die EU-Vorschläge für mehr Fahrzeugsicherheit. „Die Reform adressiert zentrale Herausforderungen im Bereich der Verkehrssicherheit und der Erreichung der Vision Zero, indem sie die Prüfpflichten modernisiert und den Fokus stärker auf sicherheits- und emissionsrelevante Defizite lenkt. Eine Aktualisierung der Prüfvorgaben für Elektrofahrzeuge und Assistenzsysteme ist längst überfällig. Die neuen Regelungen sehen vor, dass künftig auch Hochvolt-Komponenten von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie elektronische Sicherheitsfunktionen wie Fahrerassistenzsysteme (ADAS) systematisch in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Damit wird sichergestellt, dass die sicherheitsrelevanten Systeme auch über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs hinweg zuverlässig funktionieren. Diese Erweiterung ist notwendig, da der derzeitige Prüfumfang nicht mit dem technologischen Fortschritt Schritt gehalten hat“, so Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband.
So läuft der TÜV aktuell
Derzeit erfolgt die erste Hauptuntersuchung in Deutschland bei privaten Pkw drei Jahre nach der Erstzulassung und anschließend alle zwei Jahre. Die technische Sicherheit von Mietwagen, Taxis, Carsharing-Autos, Krankenwagen und anderen Fahrzeugen für die Personenbeförderung wird in der Regel jährlich überprüft.
(Quelle: TÜV-Verband)
Eine jährliche Hauptuntersuchung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind, trage zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Das Durchschnittsalter des Pkw-Bestands in Deutschland steige seit Jahren kontinuierlich und liege aktuell bei 10,3 Jahren. „Die alternde Fahrzeugflotte spricht einerseits für eine höhere Langlebigkeit der Fahrzeuge, auf der anderen Seite stellt sie eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit dar. Die Mängelquoten bei der Hauptuntersuchung (HU) steigen mit dem Alter der Fahrzeuge erheblich an. In der Altersgruppe der zehn bis elf Jahre alten Fahrzeuge fällt bei der HU fast jedes vierte Fahrzeug (23 Prozent) mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln durch. Insbesondere die Halter älterer Autos sind gefordert, regelmäßig in die Wartung und Pflege ihrer Fahrzeuge zu investieren“, so Goebelt.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilungen TÜV-Verband und EU/ Beitragsbild: Symbolfoto: re)


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