Landkreis Rosenheim – Insgesamt 221 Männer und Frauen aus dem Landkreis Rosenheim wollten in der kommenden Amtsperiode von 2024 bis 2028 als Jugendschöffe am Amtsgericht in Rosenheim arbeiten. Entsprechende Bewerbungen konnten bis 24. Februar 2023 beim Kreisjugendamt eingereicht werden. Aus diesen Bewerbungen haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Vorschlagsliste mit insgesamt 85 Personen, 43 Frauen und 42 Männer beschlossen.
Die Vorschlagsliste wird von 24. bis 28. April 2023 öffentlich im Kreisjugendamt Rosenheim ausgelegt. Bis zum 5. Juli 2023 werden die Vorschläge und mögliche Einsprüche dann an das Amtsgericht Rosenheim übermittelt. Im Anschluss wird ein unabhängiger Wahlausschuss des Landgerichtes Traunstein die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode auswählen.
Die Vorschlagsliste war im Auftrag des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein erstellt worden. Bei der Auswahl der Jugendschöffen wurden geeigneten Personen aus allen Bereichen der Bevölkerung und regional verteil ausgewählt. Weitere Auswahlkriterien waren: Die Bewerber mussten zum Amtsantritt am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Weitere Voraussetzungen waren, dass die Bewerber im Landkreis Rosenheim leben, Erfahrung in der Jugenderziehung, als Elternteil, Ausbilder in der Jugendhilfe oder der ehrenamtlichen Jugendarbeit haben und nicht in Vermögensverfall geraten sind.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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